Beiträge von nuffield

    ... Wie du aber sicher auch bereits festgestellt hast gibt es nun mal kein Gesetz welches dir direkt die Gelegenheit bietet zu sagen ich gehe nicht arbeiten weil ich eben ein kleines Kind betreue aber Leistungen möchte ich schon haben...


    Danke Kitty121,
    Doch, gibt es! genau über dieses Gesetz versuche ich gerade Informationen zu bekommen. In meinem Ausgangspost ist es im derzeitig gültigen Wortlaut verlinkt. Hierbei insbesondere der Teil §10 Abs. 1, Kapitel 2.3:
    "(3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Der sachgerechte Gebrauch des Rechts setzt eine Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten voraus, wozu auch Hinweise auf lokale Angebote der Kinderbetreuung von Dritten gehören. Die El-tern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung über-nimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Elternteil Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt."


    Natürlich muss das mit unserem SB mal besprochen werden. Ich möchte nur für den Fall, dass wir an ein weniger Hilfsbereiten geraten (meine erste telefonische Nachfrage senkt da leider die Hoffnungen), gerne vorab einige Informationen einholen, ob schon jemand damit Erfahrungen gemacht hat.

    Danke Birgit63,
    Deine Aussage widerspricht aber der im Gesetz ausdrücklich beschriebenen Wahlfreiheit der Eltern.


    Wie gesagt, ich weiss nicht, wie wir das genau handhaben werden. Man kann sich aber nicht auf einer Seite auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen und gleichzeitig weiter Bewerbungen schreiben. Verstehst Du? Wenn ich auf einer Seite sage, dass es aufgrund der Betreuung unseres Kindes unzumutbar ist Arbeit anzunehmen, gleichzeitig ich mich aber darum bemühe Arbeit zu bekommen, widerspricht mein Verhalten dem Paragraphen, auf den ich mich vorher berufen habe...


    Davon unberührt dürfte die von Dir beschriebene Situation unter Berücksichtigung von Kündigungsfristenauch eher schwer zu realisieren zu sein, und damit sinken eben die Chancen dauerhaft aus der Bedürftigkeit rauszukommen, statt sie nur zu verringern.

    Danke Turtle1972,


    Das ist ja mal ein interessanter Link, der auch an und für sich schlüssig und nachvollziehbar klingt. Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast.


    Zwei Sachen, die mir dabei auffallen, bzw. die mich nachdenklich stimmen:


    1. Wie verhält sich das in unserem Fall, wenn durch eine Arbeitsaufnahme meiner Frau, wie oben beschrieben unsere Chance dauerhaft aus dem ALG2 Bezug herauszukommen eher senkt. Das langfristige Ziel kann ja nicht die Absenkung unserer Bedürftigkeit sein, sondern unser Ausscheiden.


    2. Das Datum des Urteils liegt vor dem Datum des Gesetzestextes, den ich zitiert habe. Ist damit die "Gültigkeit" eines solchen Urteils noch zutreffend??


    Danke für Deine Mühe.



    Kitty121 : Das kann es nicht sein, denn der Paragraph spricht ausdrücklich von der Freiheit der Eltern zu entscheiden, welcher der beiden Partner sich auf dieses Recht beruft...

    Danke Birgit63.
    Auch für Dich nochmal der Hinweis, dass ich nirgends davon rede, dass BEIDE sich darauf berufen wollen.
    Deine Beschreibung läuft dem beschriebenen Paragraphen auch konträr. Natürlich könnte man es so machen, wie Du beschreibst. Aber was hat es dann mit diesem Paragraphen auf sich?


    Ich will hier nicht wirklich Vorschläge, wie ich was organisieren solle, sondern Antworten oder Einlassungen auf meine recht klar formulierten Fragen aus meinem Ausgangspost.

    Ich zitiere hier den Paragraphen. Vielleicht liest Du ihn mal. Er ist in meinem Ausgangspost verlinkt.


    "(3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen...."


    Soso... damit Alleinstehende davon Gebrauch machen können...


    Du redest also von den Alleinstehenden, die mit Partner und Kind gemeinsam eine Familie darstellen, richtig??? ;)


    Horst, ehrlich, LIES bevor du antwortest, bzw finde den passenden Schuh...

    Horst,


    Denk mal nach, bitte.
    Ich komme hierher, weil ich im Internet über diesen Paragraphen gestolpert bin und gerne Erfahrungswerte haben wollte, was es damit auf sich hat. Abgesehen davon, dass Du die Erfahrung in speziell diesem Fall nicht zu haben scheinst (aber trotzdem einen Roman schreibst), frage ich mich, wieso so ein Paragraph existiert, wenn es Deiner Meinung nach ausgeschlossen ist, ihn anzuwenden...?


    Als BG ist es selbstverständlich unser Bestreben, die Bedürftigkeit zu beenden. Dies ist nur möglich, wenn ICH mit dem höheren Verdinstpotential einen Job finde, da uns eine Putzstelle für meine Frau nicht aus der Bedürftigkeit herausholt, sondern uns vielmehr langfristig im ALG2-Bezug verbleiben lässt.
    Klar ist, dass wenn meine Frau einen solchen Job annehmen müsste, würde die Kinderbetreuung auf mich fallen (was prinzipiell kein Problem ist), was aber wiederum dazu führt, dass meine Chancen einen Job zu finden, der uns den Weg aus dem Bezug erst ermöglichen würde gegen Null sinken wird.
    Das kann nicht das langfristige Interesse des JC sein.


    Warum Du hier so angepisst daher kommst und gegen "Studierte" meckerst. Deine Unterstellung im ersten Absatz ist eine absolute Frechheit. Woher Deine Annahme, dass ich besonders behandelt werden will? Es gibt einen Paragraphen im Gesetz, der für alle Bürger gilt, und von diesem Recht würde ich gern Gebrauch machen. Daran ist nichts verwerflich und das hat auch nix mit "ich bin was Besseres" zu tun. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass Du da einen unterschwelligen Komplex hast.
    Ich war selbst schon ALG2 Empfänger und glaub mir, meine Absicht ist ganz sicher nicht, mir und meiner Familie ein ruhiges Leben auf unterstem Standard auf Dauer zuzumuten.


    Zu Deinem zweiten AntwortPost (dem mit der Nummer 14):
    Warum gibt es dann diesen Paragraphen?


    Insgesamt ärgern mich so Typen wie Du in Foren. Bloss nicht helfen, sondern lieber den eigenen Frust irgendwie auf dem Rücken Anderer rauslassen. Da steckt kein hilfreicher Kommentar in Deinen Posts. Nicht ein Satz, der irgendetwas zu erklären versucht. Du meckerst und versuchst Dich auf meine Kosten zu profilieren und Stereotypen abzureiten.
    Das ist echt schade.


    Ab jetzt halt Dich am besten raus, da ich auf Deine Kommentare, zumindest in der bisherigen Form, keinen Wert lege...

    Danke für Deinen Beitrag Kitty121.
    Sicher könnte unser Kind in einer KiTa untergebracht werden. Die Verfügbarkeitsprobleme von Plätzen mal bei Seite gelassen, spricht aber der zitierte Paragraph genau von Kindern unter drei Jahren und der damit verbundenen Unzumutbarkeit von Arbeit. Auch steht dort eben genau drin, dass sich nur ein Elternteil darauf berufen könne (was ja auch völlig logisch ist). Daher die Frage, ob meine Frau sich eben schon vorab darauf berufen kann, oder ob sie erst Vermittlungsvorschläge abwarten muss. Letzteres macht zwar den Aufwand für alle Beteiligten intensiver, aber mir schwant schon, dass es eben genau deswegen so sein könnte. :D Im Ernst, wenn absehbar ist, dass meine Frau von diesem Recht Gebrauch machen wird, wäre es ja sinnvoll den gesamten Prozess bereits vorab auf die Arbeitsvermittlung für mich zu fokussieren...


    Als ich selbst noch Arbeit hatte war es auch weniger ein Luxus, den wir uns geleistet haben, dass meine Frau zuhause blieb. Wir kamen mehr schlecht als recht über die Runden, aber für unsere Tochter war es so das Beste und für meine Frau nach ihrer Ankunft in Berlin eben nicht möglich irgendwo sinnvoll zu arbeiten.
    Danke für die Info über die Sprachkurse. Davoin gehört hatte ich schon. werde den SB dann mal anfragen.

    Aha. Dann zeig mir doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass wir BEIDE uns auf diesen Paragraphen berufen wollen...
    Oh! Du findest die Stelle nicht?
    Das liegt vermutlich daran, dass ich es nirgendwo geschrieben habe...


    Zur Erinnerung, lies einfach mal den ersten Satz meiner Frage unter Punkt 1. durch: "Kann meine Frau sich nun darauf berufen?..."
    Manchmal hilft es, wenn man erstmal liest, bevor man irgendeinen Unsinnskommentar abgibt.
    Selbstverständlich suche ich weiter nach Arbeit, um uns aus dieser Situation herauszubringen. Ich glaube mein erster Satz beinhaltet das Wort "zwischenzeitlich". Das bedeutet temporär begrenzt und impliziert, dass eine Änderung angestrebt wird. ;)


    Tatsächlich hast Du mit Deiner zweiten Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen. Einer von uns kann sich scheinbar auf diesen Paragraphen berufen. Mir ging es darum, herauszufinden wie, in welcher Form und zu welcher Zeit man dies tun kann.

    Eine vernünftige Antwort habe ich dazu bekommen, während sich sonst Leute nur dazu hinreissen lassen, Parallelen zu ihrer eigenen Geschichte zu ziehen oder, mangels Sachkenntnis (also offenbar ohne meinen Ausgangspost zu lesen), einfach mitzustänkern.
    Sowas nervt, weil es niemandem etwas bringt. Oder wird Dein Sonntag dadurch irgendwie besser? ;)

    Irgendwie war es ja klar, dass sich irgendwer wieder zu Mutmaßungen hinreissen lässt, statt mal auf die Fragen mit einem gewissen Informationsgehalt zu reagieren.
    Ist es wirklich so schwer? Ich habe Fragen gestellt, da ich einige Informationen einholen möchte. Möchte ich Lebenshilfe, so wende ich mich an ein Esoterik-Forum. Also halte Dich mit Deinem Gequatsche einfach zurück, bzw mach solche Kommentare bitte in einem entsprechenden Forum.


    Statt zu mutmaßen, hätte man ja bei Unklarheiten durchaus mal nachfragen können. Aber es ist natürlich viel einfacher, sich die Sachverhalte einfach so zurechtzulegen, wie es einem gerade in den Kram passt.
    Du hast keinen Plan, was uns nach Deutschland gebracht hat. Du hast auch keine Ahnung, wie wir miteinander kommunizieren oder wie wir unser Leben alltäglich organisieren, was die Kinderbetreuung angeht. Bei Deinen Annahmen über Rollenverteilungseinstellungen polnischer Frauen und den weiteren diesbezüglichen Äusserungen, wundert es mich nicht, dass Du eben eine polnische Ex-Frau hast. Sorry, jetzt habe ich auch einfach mal gemutmaßt... steht mir nicht zu... ;) Übrigens läuft meine Ehe hervorragend, soviel zum Thema "füreinander einstehen"...


    Nur um Dich etwas zu erleuchten. Mit den gegebenen Voraussetzungen in Sachen beruflicher Qualifikation, Sprache etc ist klar, dass meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sein dürften, als die meiner Frau, das auch der Grund, weshalb wir nach mehreren Jahren in England 2010 nach Deutschland zurückkamen und eben nicht zB nach Polen gegangen sind.
    Darum geht es hier aber nicht vorrangig. Mir geht es um den verlinkten Paragraphen und ob dieser für uns Relevanz hat. Ich glaube es wird in meinem Ursprungspost ziemlich deutlich, worum es mir geht. Mitnichten, wie Du unterstellst, darum, wie wir uns erfolgreich beide vor Arbeit drücken können (WO zum Teufel kann man sowas auch nur ansatzweise herauslesen?), sondern vielmehr, wie es sich mit der Kinderbetreuung verhält. Irgendeine Relevanz muss der Paragraph ja haben, sonst gäbe es ihn nicht.
    Leider äusserst Du Dich dazu gar nicht, sondern scheinst Dich vielmehr durch eine scheinbare Parallele dazu hinreissen lassen, hier irgendwie den Frust über eine gescheiterte Beziehung loswerden zu wollen. Bei allem Verständnis dafür, Ich habe hier gepostet, weil ich Informationen wollte. nicht sowas...


    Kann man mit einem gewissen Wohlwollen noch den Wunsch einer Informationsweitergabe in Deinem Text finden, so zeigt Dein Schlusssatz ziemlich deutlich wes Geistes Kind Du tatsächlich bist.
    Sorry. Armselig.


    Sollte noch jemand wirklich etwas Informatives beisteuern können, so wäre ich darüber sehr dankbar.
    Blöde Kommentare habe ich leider auch von Amtsseite schon genug, dafür muss ich mich nicht in einem Forum registrieren.

    Hallo,


    Leider sind wir nun darauf angewiesen, ALG2 zwischenzeitlich zu beziehen und hoffen auf einige Infos diesbezüglich, da mir kürzlich von Amtsseite sehr wenig Hilfsbereitschaft auf meine Fragen entgegengebracht wurde.


    Kurz die Rahmenbedingungen:
    Teile der BG:
    Ich - arbeitsloser Architekt aus Berlin.
    meine Frau - Polin, seit 2010 in Berlin, mit der Erziehung unserer Tochter beschäftigt.
    unsere Tochter - 22 Monate alt, von ihrer Mutter betreut.


    So... jetzt habe ich im Netz was gelesen zum Thema "Unzumutbarkeit von Arbeit" (zB hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf)


    Dazu folgende Fragen:
    1. Kann meine Frau sich nun darauf berufen?? Und wenn ja, in welcher Form macht man das?
    2. Wir haben eine Aufforderung zur Abgabe des Arbeitspakets bekommen. Wird das überhaupt benötigt, wenn oben zutrifft? es vergehen dann ja noch mindestens 14 Monate, bevor unsere Tochter 3 Jahre alt ist und dann die Unzumutbarkeit wegfiele...
    3. Auch eine Einladung zum Termin zur Arbeitsvermittlung steht an. Mit Aufforderung Nachweise der bisherigen Bemühungen Arbeit zu finden beizufügen. Diese gibt es natürlich nicht, da sie ja seit sie in Deutschland ist, unsere Tochter betreut hat.
    4. Das nur als Nebenfrage: Gibt es prinzipiell die Möglichkeit meiner Frau einen Sprachkurs bezuschussen zu lassen, da sie ohne Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt quasi unvermittelbar wäre?


    Für Antworten, oder Anregungen zu einer oder allen Fragen wären wir sehr dankbar. :)