Unzumutbarkeit - Kinderbetreuung

  • Hallo,


    Leider sind wir nun darauf angewiesen, ALG2 zwischenzeitlich zu beziehen und hoffen auf einige Infos diesbezüglich, da mir kürzlich von Amtsseite sehr wenig Hilfsbereitschaft auf meine Fragen entgegengebracht wurde.


    Kurz die Rahmenbedingungen:
    Teile der BG:
    Ich - arbeitsloser Architekt aus Berlin.
    meine Frau - Polin, seit 2010 in Berlin, mit der Erziehung unserer Tochter beschäftigt.
    unsere Tochter - 22 Monate alt, von ihrer Mutter betreut.


    So... jetzt habe ich im Netz was gelesen zum Thema "Unzumutbarkeit von Arbeit" (zB hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf)


    Dazu folgende Fragen:
    1. Kann meine Frau sich nun darauf berufen?? Und wenn ja, in welcher Form macht man das?
    2. Wir haben eine Aufforderung zur Abgabe des Arbeitspakets bekommen. Wird das überhaupt benötigt, wenn oben zutrifft? es vergehen dann ja noch mindestens 14 Monate, bevor unsere Tochter 3 Jahre alt ist und dann die Unzumutbarkeit wegfiele...
    3. Auch eine Einladung zum Termin zur Arbeitsvermittlung steht an. Mit Aufforderung Nachweise der bisherigen Bemühungen Arbeit zu finden beizufügen. Diese gibt es natürlich nicht, da sie ja seit sie in Deutschland ist, unsere Tochter betreut hat.
    4. Das nur als Nebenfrage: Gibt es prinzipiell die Möglichkeit meiner Frau einen Sprachkurs bezuschussen zu lassen, da sie ohne Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt quasi unvermittelbar wäre?


    Für Antworten, oder Anregungen zu einer oder allen Fragen wären wir sehr dankbar. :)

  • @ nuffield - meine Ex-Frau stammte auch aus Polen (Lodz) und daher weis ich das Deine Frau durchaus über Deutschkenntnisse verfügen könnte, alternativ Russisch denn beide Sprachen gehören neben Englisch als zweite Fremdsprache zu den Pflichtsprachen und mit Russisch kommt man auf dem Arbeitsmarkt in Berlin auch ganz gut weiter, dies mal nur zu Deiner Darstellung von Notwendigkeit auf Kosten der Allgemeinheit etwas gefördert bekommen zu müssen.


    Deine "Unzumutbarkeit von Arbeit" aufgrund der Notwendigkeit zur Betreuung eines Kleinkindes ist in dem Fall argumentativ zu verwerfen, weil diese ja letztlich nur für eine Person von Relevanz sein kann. Wie ich das aber so lese bist Du nicht in Arbeit und könntest somit alternativ Deiner Frau doch diese Betreuung ebenso ausüben. Wenn Deine Frau eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt hat in Arbeit zu gelangen und damit die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren, dann frage ich ich warum dies nicht zumutbar sein soll, weder für sei noch für Dich ??? Ich kenne viele Familienväter die mit dem Rollenwechsel bei der Kinderbetreuung kein Problem haben und als Eheleute sollte eh einer für den anderen einstehen. Mir ist bekannt das polnischstämmige Frauen mit dieser Rollenverteilung ein Problem haben, aber in Deutschland wollen sie ja nicht ohne Grund leben, oder ? Wer diesen Wunsch hegt und aus dem Ausland hier zuwandert, ob nun aus Liebe oder nur des Arbeitsplatzes wegen, sollte sich dann auch diesen Spielregeln anpassen - schroff gesagt steht euch ja auch die Alternative frei nach Polen zu ziehen, genau so könntest Du dort ja auch einen Job als Architekt finden, und Deine Frau hätte mit der Sprache keinerlei Problem, evtl. zahlt man Dir da ja auch einen Polnisch-Sprachkurs und Deine Frau kann sich dann voll und ganz der Kinderbetreuung widmen!
    Ich denke das es durchaus legitim ist wenn der Mann keine Arbeit findet das sich die Ehe frau um selbige bemüht udn der Mann die Kinderbetreuung ausübt. Zudem gibt es grade in Berlin reichlich Tätigkeiten bei denen die fehlenden Sprachkenntnisse in Deutsch keinerlei Hinderungsgrund sein dürften, wie gesagt Polnisch und Russisch darf man neben Englisch voraussetzen, also erzähl hier keinen Mist von fehlenden Sprachkenntnissen, denn Zuhause werdet Ihr ja auch irgendwie kommunizieren!


    Wenn Ihr euch also beide vor einer Arbeitsaufnahme drücken wollt müssen andere Gründe her! :D

  • Irgendwie war es ja klar, dass sich irgendwer wieder zu Mutmaßungen hinreissen lässt, statt mal auf die Fragen mit einem gewissen Informationsgehalt zu reagieren.
    Ist es wirklich so schwer? Ich habe Fragen gestellt, da ich einige Informationen einholen möchte. Möchte ich Lebenshilfe, so wende ich mich an ein Esoterik-Forum. Also halte Dich mit Deinem Gequatsche einfach zurück, bzw mach solche Kommentare bitte in einem entsprechenden Forum.


    Statt zu mutmaßen, hätte man ja bei Unklarheiten durchaus mal nachfragen können. Aber es ist natürlich viel einfacher, sich die Sachverhalte einfach so zurechtzulegen, wie es einem gerade in den Kram passt.
    Du hast keinen Plan, was uns nach Deutschland gebracht hat. Du hast auch keine Ahnung, wie wir miteinander kommunizieren oder wie wir unser Leben alltäglich organisieren, was die Kinderbetreuung angeht. Bei Deinen Annahmen über Rollenverteilungseinstellungen polnischer Frauen und den weiteren diesbezüglichen Äusserungen, wundert es mich nicht, dass Du eben eine polnische Ex-Frau hast. Sorry, jetzt habe ich auch einfach mal gemutmaßt... steht mir nicht zu... ;) Übrigens läuft meine Ehe hervorragend, soviel zum Thema "füreinander einstehen"...


    Nur um Dich etwas zu erleuchten. Mit den gegebenen Voraussetzungen in Sachen beruflicher Qualifikation, Sprache etc ist klar, dass meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sein dürften, als die meiner Frau, das auch der Grund, weshalb wir nach mehreren Jahren in England 2010 nach Deutschland zurückkamen und eben nicht zB nach Polen gegangen sind.
    Darum geht es hier aber nicht vorrangig. Mir geht es um den verlinkten Paragraphen und ob dieser für uns Relevanz hat. Ich glaube es wird in meinem Ursprungspost ziemlich deutlich, worum es mir geht. Mitnichten, wie Du unterstellst, darum, wie wir uns erfolgreich beide vor Arbeit drücken können (WO zum Teufel kann man sowas auch nur ansatzweise herauslesen?), sondern vielmehr, wie es sich mit der Kinderbetreuung verhält. Irgendeine Relevanz muss der Paragraph ja haben, sonst gäbe es ihn nicht.
    Leider äusserst Du Dich dazu gar nicht, sondern scheinst Dich vielmehr durch eine scheinbare Parallele dazu hinreissen lassen, hier irgendwie den Frust über eine gescheiterte Beziehung loswerden zu wollen. Bei allem Verständnis dafür, Ich habe hier gepostet, weil ich Informationen wollte. nicht sowas...


    Kann man mit einem gewissen Wohlwollen noch den Wunsch einer Informationsweitergabe in Deinem Text finden, so zeigt Dein Schlusssatz ziemlich deutlich wes Geistes Kind Du tatsächlich bist.
    Sorry. Armselig.


    Sollte noch jemand wirklich etwas Informatives beisteuern können, so wäre ich darüber sehr dankbar.
    Blöde Kommentare habe ich leider auch von Amtsseite schon genug, dafür muss ich mich nicht in einem Forum registrieren.


  • Zum Zeitpunkt des Versandes der verschiedenen Aufforderungen lag noch keine Erklärung vor,
    dass die Frau sich darauf berufen will.
    Also Erklärung machen und nachfragen, ob die anderen Fragen noch aktuell sind.
    Ohne die Abgabe der Erklärung (kann schriftlich oder
    -bedeutend besser- mündlich zu Protokoll erklärt werden),

    Zitat

    Der sachgerechte Gebrauch des Rechts setzt eine Aufklärung
    über Rechte und Möglichkeiten voraus, wozu auch Hinweise auf
    lokale Angebote der Kinderbetreuung von Dritten gehören. Die El-
    tern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung über-
    nimmt.


    kann die Behörde Ihre Aufforderung nicht ändern.
    Ein selbsständiges Ändern (Ignorieren) kann Folgen haben.
    Frage 1 bis 3 damit abgearbeitet.
    Frage 4 ?


    dms

  • Aha. Dann zeig mir doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass wir BEIDE uns auf diesen Paragraphen berufen wollen...
    Oh! Du findest die Stelle nicht?
    Das liegt vermutlich daran, dass ich es nirgendwo geschrieben habe...


    Zur Erinnerung, lies einfach mal den ersten Satz meiner Frage unter Punkt 1. durch: "Kann meine Frau sich nun darauf berufen?..."
    Manchmal hilft es, wenn man erstmal liest, bevor man irgendeinen Unsinnskommentar abgibt.
    Selbstverständlich suche ich weiter nach Arbeit, um uns aus dieser Situation herauszubringen. Ich glaube mein erster Satz beinhaltet das Wort "zwischenzeitlich". Das bedeutet temporär begrenzt und impliziert, dass eine Änderung angestrebt wird. ;)


    Tatsächlich hast Du mit Deiner zweiten Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen. Einer von uns kann sich scheinbar auf diesen Paragraphen berufen. Mir ging es darum, herauszufinden wie, in welcher Form und zu welcher Zeit man dies tun kann.

    Eine vernünftige Antwort habe ich dazu bekommen, während sich sonst Leute nur dazu hinreissen lassen, Parallelen zu ihrer eigenen Geschichte zu ziehen oder, mangels Sachkenntnis (also offenbar ohne meinen Ausgangspost zu lesen), einfach mitzustänkern.
    Sowas nervt, weil es niemandem etwas bringt. Oder wird Dein Sonntag dadurch irgendwie besser? ;)

  • Da ihr miteinander verheiratet seid könnte deine Frau die Kinderbetreuung nicht als Grund vorschieben da ja auch du durchaus die Betreuung übernehmen könntest.Das Kind ist ja auch bereits fast zwei Jahre und könnte doch auch in eine Kindertagesstätte gehen.Es gibt viele die sich den Luxus Jahre zu Hause zu bleiben nicht leisten können und wieder zu arbeiten beginnen.Natürlich wirst wahrscheinlich du eher wieder arbeiten können als deine Frau wenn ihre Sprachkenntnisse nicht die besten sind.Was den Deutschkurs angeht so müßtest du da bei deinem SB nachfragen.Diese Kurse gibt es durchaus und damit wäre deine Frau auch beschäftigt.

  • Danke für Deinen Beitrag Kitty121.
    Sicher könnte unser Kind in einer KiTa untergebracht werden. Die Verfügbarkeitsprobleme von Plätzen mal bei Seite gelassen, spricht aber der zitierte Paragraph genau von Kindern unter drei Jahren und der damit verbundenen Unzumutbarkeit von Arbeit. Auch steht dort eben genau drin, dass sich nur ein Elternteil darauf berufen könne (was ja auch völlig logisch ist). Daher die Frage, ob meine Frau sich eben schon vorab darauf berufen kann, oder ob sie erst Vermittlungsvorschläge abwarten muss. Letzteres macht zwar den Aufwand für alle Beteiligten intensiver, aber mir schwant schon, dass es eben genau deswegen so sein könnte. :D Im Ernst, wenn absehbar ist, dass meine Frau von diesem Recht Gebrauch machen wird, wäre es ja sinnvoll den gesamten Prozess bereits vorab auf die Arbeitsvermittlung für mich zu fokussieren...


    Als ich selbst noch Arbeit hatte war es auch weniger ein Luxus, den wir uns geleistet haben, dass meine Frau zuhause blieb. Wir kamen mehr schlecht als recht über die Runden, aber für unsere Tochter war es so das Beste und für meine Frau nach ihrer Ankunft in Berlin eben nicht möglich irgendwo sinnvoll zu arbeiten.
    Danke für die Info über die Sprachkurse. Davoin gehört hatte ich schon. werde den SB dann mal anfragen.

  • Zitat

    Tatsächlich hast Du mit Deiner zweiten Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen. Einer von uns kann sich scheinbar auf diesen Paragraphen berufen. Mir ging es darum, herauszufinden wie, in welcher Form und zu welcher Zeit man dies tun kann.


    Ich lach mir hier gleich eins weg, ist doch immer das Gleiche, die Absicht die Du zu verstecken versuchst,habe ich offen gelegt und das ist es was Dir stink! Die Aussage das Du wohl qualifizierter bist auf dem Arbeitsmarkt eine größere Chance der Vermittlung zu haben bedeutet unterschwellig betrachtet: *** die Frau beruft sich auf das Recht und Du bist erfolglos bei der Arbeitsaufnahme *** Resultat ist, das Recht schützt Euch vor der Pflicht alles erdenklich zu tun um die Bedürftigkeit abzuwenden! Typisch Studierte, kann ich da nur sagen, da findet sich schon ein Weg anders wie die anderen behandelt zu werden. - Ich setze dagegen, das eine Qualifikation aufgrund von Studium ect. durchaus eine schlechtere Vermittlung bedeuten kann und das Deine ungelernte Frau als Putzhilfe oder ungelernte Arbeitskraft durchaus bessere Vermittlungschancen hat wie Du. Was nun ? Denn damit haben wir dann ein kleines Problem, der Verpflichtung alles erdenkliche zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit zu unternehmen kommt Ihr dann nicht mehr nach und somit kann euch auch der Leistungsanspruch verwehrt werden. Denn Zumutbar ist sicherlich auch, das der möglicherweise freizustellende andere BG-Kunde dazu beiträgt das die Bedürftigkeit abgewendet bzw. reduziert wird.


    Zitat

    Selbstverständlich suche ich weiter nach Arbeit, um uns aus dieser Situation herauszubringen.

    Selbstverständlich gilt dies auch für die weiteren Mitglieder einer BG, somit stellt sich die Frage : Warum will sich eine Person von Euch auf diese Rechtslage berufen ??? ( Meine Unterstellung ist also gar nicht so abwegig, nicht wahr ?)


    Du magst mich ja für doof halten aber die Absicht die Du zu verbergen versuchst, ist so klar wie Kloßbrühe! Die Aussage "selbstverständlich" sollte auch einbeziehen das egal wer von euch beiden die Bedürftigkeit abwenden oder zumindest reduzieren kann dies auch tut und nicht, das man nach einem Weg sucht der eine Person davon frei stellt, weil der andere sich außer Stande sieht die Betreuung durchzuführen. Wenn man lediglich einer Person aus der BG das Recht zuschreibt alles erdenkliche zu tun um die Bedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren, widerspricht dies doch dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller anderen Bedürftigen gegenüber! Finde Dich damit ab das Dein Denken "etwas Besseres zu sein" hinfällig ist wenn es um Hilfeersuchen gegenüber dem Sozialstaat geht, Dein Studium in Ehren aber was zählt ist: wer aus der Bedarfsgemeinschaft die Bedürftigkeit verringern oder beenden kann und dies nicht tut, läuft Gefahr diese Unterstützung zu verwirken! Thema erledigt - mit den Paragraphen kannst Du Dir den A... abwischen, man suggeriert den Betroffenen damit nur das eine gewisse Freiheit besteht und am Ende sitzt da ein Richter und folgt den Ausführungen des JC's - dem verlängerten Arm der BA Nürnberg !


    Sorry das ich keine Ahnung habe und nur meinen Frust ablasse aber solltest Du ein anderes Ergebnis erzielen, kannst Du damit hier gerne prahlen, ich gönne es jedem der dem HARTZ IV Bestimmungen ein Schnäppchen schlägt. Für mich bleibt meine Meinung über Dich aber dennoch unverändert!

  • Zitat

    Aha. Dann zeig mir doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass wir BEIDE uns auf diesen Paragraphen berufen wollen...
    Oh! Du findest die Stelle nicht?

    ist auch gänzlich unwichtig - Fakt ist: Ihr seit eine BG und als solche habt Ihr Verpflichtungen und zwar jeder und auch in gleicher Weise!

  • Horst,


    Denk mal nach, bitte.
    Ich komme hierher, weil ich im Internet über diesen Paragraphen gestolpert bin und gerne Erfahrungswerte haben wollte, was es damit auf sich hat. Abgesehen davon, dass Du die Erfahrung in speziell diesem Fall nicht zu haben scheinst (aber trotzdem einen Roman schreibst), frage ich mich, wieso so ein Paragraph existiert, wenn es Deiner Meinung nach ausgeschlossen ist, ihn anzuwenden...?


    Als BG ist es selbstverständlich unser Bestreben, die Bedürftigkeit zu beenden. Dies ist nur möglich, wenn ICH mit dem höheren Verdinstpotential einen Job finde, da uns eine Putzstelle für meine Frau nicht aus der Bedürftigkeit herausholt, sondern uns vielmehr langfristig im ALG2-Bezug verbleiben lässt.
    Klar ist, dass wenn meine Frau einen solchen Job annehmen müsste, würde die Kinderbetreuung auf mich fallen (was prinzipiell kein Problem ist), was aber wiederum dazu führt, dass meine Chancen einen Job zu finden, der uns den Weg aus dem Bezug erst ermöglichen würde gegen Null sinken wird.
    Das kann nicht das langfristige Interesse des JC sein.


    Warum Du hier so angepisst daher kommst und gegen "Studierte" meckerst. Deine Unterstellung im ersten Absatz ist eine absolute Frechheit. Woher Deine Annahme, dass ich besonders behandelt werden will? Es gibt einen Paragraphen im Gesetz, der für alle Bürger gilt, und von diesem Recht würde ich gern Gebrauch machen. Daran ist nichts verwerflich und das hat auch nix mit "ich bin was Besseres" zu tun. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass Du da einen unterschwelligen Komplex hast.
    Ich war selbst schon ALG2 Empfänger und glaub mir, meine Absicht ist ganz sicher nicht, mir und meiner Familie ein ruhiges Leben auf unterstem Standard auf Dauer zuzumuten.


    Zu Deinem zweiten AntwortPost (dem mit der Nummer 14):
    Warum gibt es dann diesen Paragraphen?


    Insgesamt ärgern mich so Typen wie Du in Foren. Bloss nicht helfen, sondern lieber den eigenen Frust irgendwie auf dem Rücken Anderer rauslassen. Da steckt kein hilfreicher Kommentar in Deinen Posts. Nicht ein Satz, der irgendetwas zu erklären versucht. Du meckerst und versuchst Dich auf meine Kosten zu profilieren und Stereotypen abzureiten.
    Das ist echt schade.


    Ab jetzt halt Dich am besten raus, da ich auf Deine Kommentare, zumindest in der bisherigen Form, keinen Wert lege...

  • Zitat

    frage ich mich, wieso so ein Paragraph existiert, wenn es Deiner Meinung nach ausgeschlossen ist, ihn anzuwenden...?

    ... damit Alleinstehende, davon Gebrauch machen können!


    ...@ nunfield - niemand zwingt Dich meine Antworten und Beiträge zu lesen!


    Wer sich den Schuh anzieht, muss auch damit rechnen das er passt !!!

  • Ich zitiere hier den Paragraphen. Vielleicht liest Du ihn mal. Er ist in meinem Ausgangspost verlinkt.


    "(3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen...."


    Soso... damit Alleinstehende davon Gebrauch machen können...


    Du redest also von den Alleinstehenden, die mit Partner und Kind gemeinsam eine Familie darstellen, richtig??? ;)


    Horst, ehrlich, LIES bevor du antwortest, bzw finde den passenden Schuh...

  • Danke Birgit63.
    Auch für Dich nochmal der Hinweis, dass ich nirgends davon rede, dass BEIDE sich darauf berufen wollen.
    Deine Beschreibung läuft dem beschriebenen Paragraphen auch konträr. Natürlich könnte man es so machen, wie Du beschreibst. Aber was hat es dann mit diesem Paragraphen auf sich?


    Ich will hier nicht wirklich Vorschläge, wie ich was organisieren solle, sondern Antworten oder Einlassungen auf meine recht klar formulierten Fragen aus meinem Ausgangspost.