Kinderwagen, oder Sonstiges verkaufen

  • Hallo,


    kurze Frage, weil ich dazu irgendwie nichts wirklich finde.


    Wenn ich als ALGII-Bezieher zB den Kinderwagen unserer Tochter verkaufe, da er nicht mehr benötigt würde, wie wird das mit den Leistungen angerechnet?


    Wenn der Kinderwagen vielleicht 400,- Euro einbringen würde?


    Oder anderer Kleinkram, der vielleicht 50-100,- Euro bringt?


    Gibt es dort irgendwelche Beschränkungen oder Freibeträge?


    Über das bekannte Internet-Auktionshaus lässt sich sicherlich die größte Zielgruppe erreichen, allerdings ist dort eine bargeldlose Zahlung ja kaum bis gar nicht möglich, wenn nicht gerade jemand aus Deinem Ort kauft...


    Bin über hilfreiche Antworten sehr dankbar, am besten mit Link zu der entsprechenden Regelung.
    Danke

  • Wenn du jetzt nur Sachen verkaufst die du ja aus deiner Regelleistung bereits bezahlt hattest dürfte dir nichts angerechnet werden.Nur wenn du praktisch Dinge verkaufst die dir nicht gehören und du dadurch für dich einen Gewinn erwirtschaftest dann würde dir das angerechnet werden.