arbeite Teilzeit, Ehemann will Antrag stellen

  • Hallo,


    ich bin in Teilzeit unbefristet beschäftigt für 32 Stunden die Woche. Mein Mann ist nun arbeitslos und will einen Hartz 4 Antrag stellen.


    Ich habe folgende Fragen:


    Bisher dachte ich, es reicht den Bogen auszufüllen, sowie einen Gehaltsbescheid und Kontoauszüge einzusenden. Muss mein Arbeitgeber auch etwas ausfüllen?


    Ich wurde zu einem Gespräch geladen. Wozu, kann mir wer sagen, was die da von mir wollen?


    Den ersten Termin um 11.30 Uhr musste ich verschiebe, da ich dann arbeite. Am Telefon war die Person extrem unfreundlich und erzählte mir etwas von Sanktionen wegen der Terminverschiebung. Ist das realistisch? Ich kann ja schlecht meine Arbeit schwänzen und eine Kündigung riskieren um zur Arge zu latschen.:confused:


    Könnte die Arge der Meinung sein, dass ich Vollzeit arbeiten soll?
    In dem Fall müsste wohl mein Arzt mir was schreiben, denn ich arbeite nicht zum Spaß teilzeit, sondern wegen Rückenbeschwerden..


    Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.
    Danke im Voraus.:)

  • Zitat

    Wozu, kann mir wer sagen, was die da von mir wollen?


    Deine weitere Vermittelbarkeit (über die 32h/Woche hinaus) abprüfen.


    Zitat

    Könnte die Arge der Meinung sein, dass ich Vollzeit arbeiten soll?


    Natürlich. Und das du keine Vollzeit arbeiten kannst, ist mit einem einfachen Attest vom Arzt nicht getan. Erstmal besteht im ALG 2 kein Berufsschutz, d. h. auch andere Arbeiten sind ggf. zumutbar, die du dann auch mit Rückenleiden ausüben kannst. Und dann geht da ohne amtsärztliche Untersuchung gar nichts. Sollte da festgestellt werden, dass du derzeit nur Teilzeit erwerbstätig sein kannst wegen deiner Gesundheit, wird man von dir erwarten, entsprechende Reha-Maßnahmen zu absolvieren.


    Zitat

    erzählte mir etwas von Sanktionen wegen der Terminverschiebung. Ist das realistisch?


    Wenn es nachweisbar ist, dass du da wirklich gearbeitet hast, eher weniger.

  • Hallo,


    danke für die Antwort.


    Na ja, ich werde meinen ganz ok bezahlten und unbefristeten Arbeitsplatz nicht zugunsten eines schlecht bezahlten und zeitlich befristeten Jobs aufgeben. Ich gehe jetzt auch nicht davon aus, dass mein Mann allzu lange arbeitslos bleiben wird.


    Für die vermittlung einer rückenschonenden Vollzeitstelle, die besser bezahlt ist als mein jetziger Job, wäre ich u.U. sogar dankbar. Sehe das allerdings als eher unrealistisch.

  • Das ist eine genetisch bedingte Rückenkrankheit. Und ja, es ist ein schlimmes Leiden und mit starken chronischen Schmerzen verbunden. Ich weiß nicht, ob deine Frage jetzt einen leicht böswilligen Unterton hatte. Falls ja, finde ich das schade.
    Den Lebenslauf meines Mannes hier darzulegen, ist mir ehrlich gesagt etwas zu anstrengend und die Berechnung unseres wahrscheinlichesn Anspruches habe ich schon selbst gemacht. Leider ist der Betrag voraussichtlich nicht allzu hoch, aber unserer halbe Miete dürfte ca. übernommen werden. Immerhin etwas.

  • Zumal WENN Du nach Abrechnung Deines Freibetrages von Deinem Verdienst Deinen SGBII_bedarf decken kannst, bist Du nicht verpflichtet, eine andere Arbeitstelle aufzunehmen!
    ALGII-Aufstocker, die ihren eigenen SGBII-Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, unterliegen NICHT mehr allen Pflichten des SGBII!
    Ohnehin ist der SB verpflichtet, wenn er etwas von dem Arbeitnehmer will, den Termin so zu legen, das die Arbeit weiter durchgeführt werden kann. Die Arbeit ist laut § 2 SGBII IMMER vorrangig, da ändert sogar der § 10 SGBII nichts dran, da der § 2 höherwertig ist (Da § 2 und § 10 SGBII sich widersprechen!!!!)
    In § 10 wird zum Beispiel gefordert, gegen § 2 zu verstoßen und in § 2 wird gefordert, gegen § 10 zu verstoßen. (§ 2 fordert, JEDEN Job anzunehmen, § 10 fordert, diesen wieder aufzugeben, ohne den Nachweis, das wieder Verdienst erzielt wird!) Hier hat sich die politische Elite was geleistet, was selbst Kinder im Kindergarten nicht machen würden!


    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    ALGII-Aufstocker, die ihren eigenen SGBII-Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, unterliegen NICHT mehr allen Pflichten des SGBII!


    Aha. Wo steht das denn? Jedenfalls nicht in § 9 Abs. 2 SGB II. Da steht doch was ganz anderes...


    Zitat

    Ohnehin ist der SB verpflichtet, wenn er etwas von dem Arbeitnehmer will, den Termin so zu legen, das die Arbeit weiter durchgeführt werden kann.


    Aha. Und wo steht das?


    In § 10 SGB II steht nämlich was ganz anderes:


    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
    ...
    5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.


    Und § 10 Abs. 5 SGB II geht als lex speciales dem § 2 SGB II vor und nicht umgedreht. Insoweit ist ein Vermittler eben nicht verpflichtet (das steht auch nirgends!), den Termin so zu legen. Allerdings dürfte in den meisten Fälle die Arbeitstätigkeit als WICHTIGER Grund anerkannt werden. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ernie, ist ja schön, dass du helfen willst, aber nur mit deinen Stammtischweisheitem ist auch niemandem geholfen.