Erwerbstätig iSd BaföG

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Problem:


    2006-2009 habe ich eine Ausbildung gemacht
    2009-2012 vollzeit gearbeitet
    2009-2012 Abitur auf dem Abendgymnasium


    Nun war ich heute beim BaföG Amt und habe mich dort über die Möglichkeit der elternunab. Förderung informiert. Jetzt sagt die Teamleiterin, dass ich zwar 6 Jahre zusammen habe, aber die Erwerbstätigkeit während des Abendgymnasiums nur zu 1,5 Jahre zähle und ich deshalb nur auf 4,5 Jahre komme und daher keinen Anspruch auf elternunabh. BaföG habe.


    Gibt es hier Fachleute, die diese Aussage bestätigen können? Mir kommt diese Regelung äußert ungerecht vor und ich möchte dagegen vorgehen, nur weiß ich nicht, wie hierbei die Chancen stehen.

  • Kann es sein, dass du während des Abendgymnasium teilweise ein geringes Einkommen hattest. Das Gesetz sagt: "... gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten"

  • nein, ich habe volle 40 Stunden gearbeitet, anschließend jeden Tag zum Abendgymnasium und das wird mir jetzt zur Last gelegt. Denn derweil hätte ich ja Anspruch gehabt und daher sei es unabhängig, ob man nun arbeitet oder nicht.


    Das ist doch wirklich krank...


  • Wie man sich doch wandeln kann
    in einem anderem Forum lautete der Beitrag noch so


    In dem anderem Forum wurde Dir doch schon der Hinweis gegeben, den Vollzeitnachweis für die 3 Jahre des Abendgymnasium zu nehmen,
    und nochmals beim BAföG-Amt vorzusprechen.


    Einen Hinweis/ Fährte, wieso 1,5 Jahre "wegfallen" hatte ich Dir aus der Verwaltungsvorschrift dort ebenfalls reingefügt.


    Die Chancen stehen besser, wenn man etwas tut. Der derzeitige Zustand kann sich nur verbessern, aber nie förderungsrechtlich
    verschlechtern.
    Als Verwaltungswirt solltest Du auch wissen, dass es egal ist, ob Du etwas ungerecht findest, maßgebend ist die korrekte Rechtsanwendung.


    dms

  • okay, danke, habe es erst jetzt gelesen. Wobei 2.1.12 der Verwaltungsvorschrift keinerlei Aussage über den Wegfall der Erwerbstätigkeit trifft.


    Ich bin ganz stolz, dass du so ein Spürhund bist und mich bei meinen "Machenschaften durchschaut" hast, großes LOB und *schulterklopfer*. Am Dienstag habe ich einen Termin, mal abwarten was daraus wird.