Regelleistungnachzahlung wg. fehlerhaftem Ehegattenunterhalt?

  • Hallo lieben Forengemeinde,


    laut meines Scheidungsbeschlusses wurde mein ExMann verpflichtet, ab dem 01.01.2007 monatlich Euro 14 Unterhalt an mich zu zahlen.
    Bei der Berechnung der Regelleistung wurden aber Euro 164 monatlich zugrunde gelegt.
    Kann ich mit einer Nachzahlung und wenn ja, für maximal wie viele Monate rückwirkend rechnen?
    Wer kennt sich aus?


    LG

  • Warum hast du das denn nicht eher moniert? Somit fehlen dir jeden Monat 150 €. Du kannst einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Die Nachzahlung würde dann ab 01.01.2012 erfolgen (§ 40 Abs. 1 SGB II), für Zeiten davor ist das Geld weg (hättest du den Antrag bis 31.12.2012 gestellt, wäre die Nachzahlung ab 01.01.2011 erfolgt)

  • Hallo GG52,


    erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!


    Um Deine Frage zu beantworten, ich habe schlicht zu sehr darauf vertraut, dass die Regelleistungsberechnung richtig erfolgt und außerdem habe und hatte ich stets den Eindruck, dass ich durch die zahlreichen Seiten eh nicht durchsteige..
    Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass eine Nachzahlung doch noch ab dem 01.01.2011 erfolgt? Der letzte Leistungsänderungsbescheid ist noch keine vier Wochen alt.

  • Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass eine Nachzahlung doch noch ab dem 01.01.2011 erfolgt? Der letzte Leistungsänderungsbescheid ist noch keine vier Wochen alt.


    Leider nein. Das Gesetz lässt es nicht zu.

  • Bin grad dabei, alle Zahlungseingänge der letzten Jahre zurückzuverfolgen und da fehlen auch diese 14 Euro Unterhalt an mich. Kann ich die nach fast 7 Jahren noch einklagen? Wird aber wohl ziemlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, da mein Ex selbständig ist und alle Einnahmen somit gut verschleiern kann..


    Ach so, bei der anderen Sache hatte ich doch noch Erfolg, es wurde mir immerhin ein Drittel der Leistungen rückerstattet, also ab dem 01.01.2011 gerechnet.