Unterhalt / ALG 2 / Sorgerecht sind im Augenblick recht hilflos.

  • Hallo zusammen,


    zuerst ein paar kurze Worte zu uns. Wir sind seit fast 13 Jahren verheiratet und haben ein Kind welches 10 Jahre jung ist.
    Vor 4 Jahren haben wir ein Haus gekauft ( voll Finanziert ) mit einer Zinsbindung von 20 Jahren.


    Nun hat meine Frau einen neuen Partner mit dem Sie auch zusammen ziehen möchte.


    Unsere Tochter möchte bei mir bleiben und ich würde es auch nicht zulassen das meine Frau sie bei sich hat. Es ist leider
    viel zu viel vorgefallen und das Kind sollte erst einmal zur Ruhe kommen.


    Unsere Probleme ( Fragen )sind folgende.


    Ich habe 4600€ Netto im Monat das ist noch nicht bereinigt ! Wir leben im Regierungsbezirk Köln. neben meinem Einkommen hat meine Frau seit ca. 1/2 Jahr einen 400€ Job. Zu dem Haus was wir wie gesagt Finanziert haben kommen noch ca. 60000 € gemeinsamer Schulden ... Auto /Urlaub usw. das ging solange wir gemeinsam an einem Strick gezogen haben.



    Meine Frau meint nun Sie müsse gehen und mit Ihrem Neuen ( 2 Kinder u. ALG Bezieher ) in eine gemeinsame Wohnung ziehen und das Amt oder auch Ich müsste das zahlen.


    Bitte helft mir mal weiter: Mein Gehalt 4600€ - 5 % = 4370€ den Unterhalt für unser Kind ( laut DT ) 550 € würden ca. 3870€ bleiben. Davon würden aber auch die gemeinsamen Schulden abgezogen soweit ich weis. Wie wird das gerechnet ?


    Wie hoch ist mein Selbstbehalt ? Was müste ich an meine Frau zahlen ?


    Sie sagt Sie möchte nichts aber das Amt wird ja kommen!


    Das Haus zu verkaufen ist zur Zeit keine Option da ich durch vorfälligkeitszinsen dann auf 120 des Wertes liege und würde auch da minus machen.


    Darf meine Frau mit ALG 2 oder was auch immer im Haus bleiben und Ihr Neuer dazu ziehen und Leistungen beziehen , Wohngemeinschaft oder auch Bedarfsgemeinschaft?


    Was ich sehe ist die erhöhte Pflicht meiner Frau arbeiten zu gehen um für sich aber auch für das Kind Unterhalt zu zahlen, wie verhält sich das?



    Ist es rein rechtlich möglich zu sagen : OK wir sind seit 1 Jahr getrennt ( im gleichen Haus ) und möchten uns nun scheiden lassen. meine Frau verzichtet auf Unterhalt und ich übernehme die Schulden?



    Können wir verheiratet bleiben ( Rente ) und da eine Regelung treffen ?



    Ihr seht uns geht viel im Kopf rum und es sind sich viele Fragen... bitte helft uns mal weiter. ich bin kein Schmarotzer der Seine Frau auf Kosten des States loswerden möchte!



    MfG Dirk und Inga

  • Ihr seht uns geht viel im Kopf rum und es sind sich viele Fragen... bitte helft uns mal weiter. ich bin kein Schmarotzer der Seine Frau auf Kosten des States loswerden möchte!



    MfG Dirk und Inga



    Ich wäre mit Unterhaltsverzicht sehr vorsichtig. Wenn die Frau Sozialleistungen beziehen muß,
    dann kann das nicht zu Lasten der Staatskasse gehen und fällt auf dich zurück, so daß du in jedem
    Fall an deine Frau leisten mußt. Dann hast du Schulden + Unterhalt. Da der "Neue" ein ALG-Bezieher
    ist, wird das Jobcenter möglicherweise versuchen, das Maximum an Unterhalt aus dir herauszuholen,
    damit die anderen Personen in der dortigen Bedarfsgemeinschaft weniger Geld aus dem Sozialtopf
    bekommen müssen.


    Aber an und für sich hast du doch ganz gute Karten. Wenn deine Frau quasi nachweislich aus der
    Ehe "ausgebrochen" ist, so wäre es nach meinem Ermessen unbillig, daß sie dafür noch mit üppigen
    Unterhaltsleistungen ausgestattet wird. Es spricht nichts dagegen, das sie ihre Erwerbstätigkeit ausweitet
    und sich um einen Vollzeitjob bemüht, zumal sie euer Kind ja nicht betreuen wird.


    Wenn du darüber nachdenkst, würde es sonst bedeuten, das du quasi die ganze Familie inklusive
    des "Next" teilweise mit unterhalten würdest.


    Schulden, Rente etc., das wird alles über den Versorgungsausgleich geregelt (Stark vereinfacht: Schulden + Zugewinn - Anfangsvermögen = auszugleichendes Endvermögen). Wenn du dich auch nach einer Scheidung mit deiner Frau solidarisch verbunden fühlst, dann gibst du ihr eben über den Versorgungsausgleich von deiner Rente einen Teil ab. Das wird bei einer Scheidung so oder so kommen. Eheverträge, die Frauen darin benachteiligen, was ihnen gesetzlich zusteht, sind sowieso nichtig.


    Da eine Immobilie im Spiel ist, ist dringend anwaltliche Beratung angeraten. Du solltest vielleicht zusammen mit
    deiner Frau einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht wahrnehmen und diese Punkte mit
    dem Fachmann erörtern. Die Beratung kostet (ca.) zwischen 80 und 200 Euro. Ggf. kann man aus dem Ergebnis der Beratung
    eine entsprechende Trennungsfolgenvereinbarung auf den Weg bringen. Vor allem dabei aber an das Kind und eine kindeswohldienliche
    Umgangsregelung denken.


    Du kannst natürlich mit deiner Frau verheiratet bleiben. Aber meinst du, das hält sie davon ab, zu dem Next zu ziehen?
    Dann hast du höchstwahrscheinlich trotzdem das Amt am Hals. Spätestens, wenn "das Amt" nichts zahlen will, bist du
    wieder im Boot.