Lebensversicherung u.Bargeld

  • Hallo,
    ich bin 40J.mit 1 mindj.Kind und Berufstätig.
    Durch den Auszug meiner Tochter aus unserer Wohnung fehlen mir jetzt ca.400,00 Euro jeden Monat und muß leider ALGII beantragen bis wir eine günstigere Wohnung gefunden haben.Sonst blieben meinem Sohn und mir nur 200,00 im
    Monat übrig nach Mietzahlung.


    Nun habe ich eine kleine Lebensvers. mit Rückkw. von 4700,00 Euro die läuft und eine Vers.die ich am 31.01.13 gekündigt habe wobei ich dann im März die Summe von nochmal 4700,00 Euro Bar bekomme.


    Das Geld wollte ich eigentlich für ein anderes Auto benutzen,da meins bald den Geist aufgiebt und ich sonst nicht zur Arbeit kommen würde.Mein 6 jährigen Sohn muß ich auch zur Schule fahren.


    Meine Frage ist nun,wie muß/kann ich es angeben,ohne das es Verwertet wird?
    Den Antrag muß ich am 14.02.13 abgeben.
    Bitte um Hilfe!

  • Hallo lacki,


    Deine Antwort ist irreführend!! Die Freibeträge selbst sind zwar richtig, ABER der Kindesfreibetrag darf NICHT auf die Mutter übertragen werden. Lediglich der Anschaffungsbetrag des Kindes von 750€ darf ebenfalls von der Mutter genutzt werden.
    Somit besteht bei der Mutter ein Gesamtfreibetrag von 7.500€. Da aber 2 x 4.700 besteht, ist der Vermögensfreibetrag überschritten.
    Jetzt wird es aber kompliziert:
    Ein ALGII-Empfänger darf berechnungsfrei einen PKW von 7.500€ besitzen, ohne das der Wert auf das Vermögen angerechnet wird, ABER
    WENN jetzt der Antrag läuft, das Vermögen 9.400€ beträgt (also ca. 2.000€ mehr), darf dieses überschüssige Vermögen NICHT für einen PKW verwandt werden!! VOR Antragstellung ist allerdings anrechnungsfrei ein PKW möglich.
    Da erst im März der Betrag zum Autokauf vorhanden ist, bist Du auf "Good-will" des SB angewiesen, der den Tausch: altes Auto zu neuem Auto innerhalb der Vermögensgrenzen erlaubt.
    Rein nach dem Gesetzestext ist es nicht möglich.


    Gruß
    Ernie

  • Hallo jones,


    Danke für Deine Antwort! Das was Du geschrieben hast,ist ja meine Befürchtung! Auf gut Glück!
    Da der Betrag leider erst noch kommt,weiß ich auch nicht,ob ich davon 2500,-Euro auf meinen Sohn übertragen könnte?
    Wenn ich das machen könnte,würde ich nicht über meinen Freibetrag kommen.Aber ich vermute,das es nicht geht.



    Danke & Gruß
    Nicole

  • Laut Gesetzestext ist das nicht möglich,


    Begründung:
    Da Du Dich dann vorsetzlich hilfebdürftig machen würdest, kann unter Umständen folgendes passieren:
    1.) Diese Schenkung (es ist ja nichts anderes) müßte rückgängig gemacht werden.
    2.) Somit wird dieses Geld auf jeden Fall angerechnet, anderweitige Verwendung wie ich beschrieben habe dürfte dann wohl unmöglich sein.
    3.) Bestrafung nach § 31 SGBII (Sanktion) wegen vorsetzlicher Hilfebedürftigkeitmachung ist zu erwarten. (Zusätzlich zur Kompletten Anrechnung)
    4.) Im Extremfalle wäre sogar eine Anzeige wegen Sozialbetruges möglich (Beachte: hilflose, arme Personen werden in Deutschland besonders hart bestraft!).


    Ich würde also davon abraten, wobei ich selbstverständlich die Handlungsweise Dir überlasse.


    Gruß
    Ernie


    P.S. Eine Idee habe ich noch. Falls Du die LV kurzzeitig beleihst (wenn möglich) für diese 2 Monate UND dann vorher den PKW kaufst, ist durch die Beleihung die LV praktisch nichts wert, das Bargeld würdest Du in einen PKW vorzeitig umwandeln UND somit da ein PKW bis 7.500€ anrechnungsfrei zum Besitz gehören darf wären in einem solchen Fall alle Vermögensfreigrenzen eingehalten. Das hat selbstverständlich VOR der Antragsstellung auf ALGII zu erfolgen. Hier ist dann die vorsetzliche Hilfebedürftigkeitmachung nicht mehr vorhanden, WEIL jeder ALGII-Empfänger VOR Antragsstellung sämtliche Freibeträge ausnützen darf und auch sämtliche Umstellungen durchführen kann. Er muß praktisch denen gleich gestellt werden, die wesentlich früher alles innerhalb der Freigrenzen geregelt haben.

  • Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät. Da das alte Auto sowieso nicht mehr viel taugt: Weg damit. Von mir aus für 1.000 EUR versilbern.
    Die beiden Versicherungen versilbern. Davon ein gebrauchtes Auto im Wert von, sagen wir mal 6.000 EUR oder 7.000 EUR kaufen.
    Damit ist das Vermögen: 1.000 aus Autokauf, Von den 9.400 EUR bleiben noch 3.400 EUR. Damit wäre das Barvermögen im Limit.
    Da das KFZ ja notwendig ist (altes wird nicht mehr lange gehen), kann auch keine absichtliche Herbeiführung der Bedürftigkeit seitens des Amtes nachgewiesen werden.


    Wichtig: das muss VOR dem ALG II Bezug geschen. Geht das erst im März, wäre der Antrag so zu stellen, dass im April der ALG II Bezug beginnt. Also Antragstellung im April. Wird auf Grund der Vermögenskonstellation wohl eh erst dann gehen, wenn das Barvermögen unter dem besagten Schwellenweert liegt. Denn vorher wird kein ANspruch auf ALG II bestehen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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