Steht mir Hartz4 erneut zu ?

  • Hallo zusammen,



    Ich bin auf dieses forum aufmerksam geworden da ich mir einige Informationen gesucht habe bezüglich eines erneuten Antrages zur Sicherung des Lebensunterhaltes.


    Hier meine Geschichte.


    Ich bin vor kurzem stolzer Papa geworden, und bewohne nun eine 99qm Wohnung zusammen mit meiner Lebensgefährtin und ihrem sohn ( 3 ) den ich ebenfalls seit 3 Jahren Großziehe. somit ergibt die Anzahl der BG Mitglieder (4)....


    Da ich vor knapp 8 Monaten ein Erbe erhalten habe und meine Beruflichen Situationen verbessert haben ( IT / Webdesigner )
    haben wir uns entschieden keinen Weiterbewilligungs - Bescheid auszufüllen. Auslauf war der 01.09.2012. Die Miete wurde weitgehenst von mir Bezahlt für die Monate voll-09-10-11-12..


    Zum 31.12.2012 Habe ich die alten Wohnung gekündigt da sich die Verwaltung bzw. Hauseigentümer in keinsterweise um ihre Objekt kümmerten, Beispiel. Wohnzimmer Scheibe Halbes Jahr mit einem Kompletten Riss versehen, da uns jemand einen Stein dran geschmissen hat. Schimmel Pilz, sowie Nasse Wände,Viel zu viel Feuchtigkeit und und und...


    Darauf hin sind wir nun in unsere neue Wohnung gezogen, die wir nach Vereinbarung (mit unserem neuen VM) bereits im OKT.2012 begehen konnten. um dort zu Renovieren,und um uns einzuleben. ( Alte Wohnung 89 qm - 639 Euro Warm Jährliche BK ca. 700 Euro Nachzahlung )


    Die Jetzige Wohnung ist mit 99 qm und 650 Euro Warm Billiger, da der VM ein Privatmann hohem alters ist, (Warum Billiger) da wir Vertraglich festgehalten haben das keine BK auf uns zukommen wird.


    Nun ist es so, Meine Lebensgefährtin ist 24 Jahre Jung ich werde am 2.3 diese Jahr 25 Jahre alt.
    Wir Haben einen erneuten antrag gestellt da die Berufliche Situation wegen Insolvenz des Betriebes verschlechtert hat. (Erbe war nicht wie erwartet Groß genug um nun die kosten aufzubringen für die Jetzige wohnung.


    Wir erhalten.


    230 Euro Unterhalt vom Biolgischem Vater
    368 Euro Kindergeld
    derzeit Aktuell bis Juni 300 € Elterngeld.
    Nebenverdienst von mir beläuft sich auf 130 Euro.


    Meine Beruflichen Werdegang sehe ich weitgehenst als Gescheitert Trotz 2 Jahre Bundeswehr / Tischler Ausbildung nach Schule / Verschiedener Job´s in mehren Bereichen. Da ich mich seit 8 Jahren mit Webdesign auseinandersetze, Programmiere und und und.... Sagte die Arge zu mir ich solle mich als Verkäufer/Kassierer Bewerben oder gar einen 1 Euro Job anehmen.


    Achso bevor ich es vergesse.


    Kaution der neuen Wohnung 1200 Euro (wurde nicht gezahlt, dafür haben wir die Wohnung Renoviert)
    Umzug wurde aus eigener Kraft gemeister und Riesen hilfe meiner Freunde.


    In wie weit besteht nun anspruch auf Sozialleistungen. Da ich nur diesen § finden konnte bin ich nun Unsicher ( §22Absatz 5 SGB II )


    Liebe Grüße aus Bonn.

  • Ihr hättet wieder Anspruch. Der § 22(5) bezieht sich auf U 25 die von den Eltern wegziehen und eine eigene Allein-BG aufmachen wollen. Da ihr eine Familie seid, gilt das für euch nicht.

  • Irgendwie klingt das für mich so, dass ihr erstmal das Erbe um die Ecke gebracht habt. Daher kein Weiterbewilligungsantrag. Jetzt möchtet ihr einen neuen Antrag stellen und hofft, dass das Erbe dabei keine Rolle spielt. Inwieweit euch das gelingt, vermag ich nicht zu sagen. Du kannst dich natürlich auch in der IT-Branche bewerben. Allerdings kann das Jobcenter von dir verlangen, dass du dich auf jeden Job bewirbst. Bei Hartz IV gibt es keinen Berufsschutz. Wobei du ja nicht einmal einen richtigen Beruf gelernt hast.

  • Wobei du ja nicht einmal einen richtigen Beruf gelernt hast.


    Wie oben Geschrieben wahrscheinlich nicht ganz gelesen. Bin ich Gelernter Tischler..


    Das Erbe belief sich auf knapp 6000 Euro. Rauskommen kann es nicht. (ich weiß das Banken mit Ämter-Behörden zusammen Arbeiten, daher gab es einen Bar-Check. Natürlich gebe ich dieses an, Schließlich muss ich der Mitwirkungspflicht nachkommen, Hierzu kommen die Mietzahlungen 09.10.11.12 ,sowie KK Beiträge,Versicherungen, unterm Strich bleibt da nichts.Selbstverständlich alles Nachzuverfolgen und zu Belegen.


    Wichtig währe nun zu wissen inwie weit ein Anspruch bestehe. ?


    Diese Frage stell ich nun aus Interesse, da ich gerade eben von einem Positiven Bewerbungsgespräch wiedergekommen bin.
    Nächste Woche habe ich drei Probetage, im Support Service in einer Kölner Hosting Firma. :)


    Grüße