Bewerbungsbeihilfe, Amtsarzt und Überstunden

  • Hallo,
    ich weiß garnicht genau wo ich anfangen soll, da ich einige Punkte habe.


    Ich bin zu 40 % behindert (Rücken & Knie). Ich war nur auf den ehemaligen Arbeitgeber bezogen gleichgestellt. Ich möchte arbeiten und bewerbe mich bei vielen verschiedenen Stellen als Tischer oder im Gartenbau, da ich handwerklich einiges drauf habe. Nun wurde mir beim Arbeitsamt gesagt, dass ich keine Bewerbungsbeihilfe für diese Art von Jobs bekomme, da ich ja körperlich das garnicht machen kann. Stattdessen muss ich zum Amtsarzt, damit dieser festlegt, welche Jobs ich noch machen darf. Ist das rechtens?


    Dazu bekomme ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch Überstunden, Resturlaub und eine Abfindung ausbezahlt. Die vom Arbeitsamt meinten, dass dieses Geld auf das erste Arbeitslosengeld angerechnet wird. Ist das korrekt? Ich habe Überstunden gemacht und konnte meinen Urlaub nicht nehmen und jetzt wird mir auch noch das Geld dafür genommen, dass ich keinen Erholungsausgleich hatte? Kann das so sein?


    Ich freue mich über alle Antworten!
    Danke!

  • Ich hab auch GDB 40, übe meinen nicht gerade leichten Beruf trotzdem aus. Die schwierige sache für Dich wird sein : Welcher Arbeitgeber ist überzeugt das Du mit den beschriebenen Behinderungen Deinen Beruf zu 100% ausüben kannst.
    Im weiteren geht kein festes Berufsbid hervor- geschickt, kann vieles- . ? Soll sicher heissen : ohne Abschluss - wird schwierig.