Ab welchem Monat Anspruch auf alg2 + Kdu

  • Hallo, ich bin neu hier, wohne alleine, bin ü25 und habe mich angemeldet weil ich eine frage zu meiner situation habe


    Ich wurde zum 31.01 gekündigt. Da ich noch keinen Anspruch auf ALG1 habe, musste ich zur ARGE und habe dort ALG2 beantragt. Auf meinem Antrag war ein Stempel: Antrag Gestellt am 28.01.


    Soweit, so gut. Mein letztes Gehalt habe ich am 30.01 bekommen. Wie ich es jetzt verstanden habe, gilt ja dieses Zuflussprinzip. Heißt mein Januargehalt gilt ab 01.02 als Vermögen und nicht mehr als einkommen und darf nicht beim ALG2 für Februar angerechnet werden, richtig? Hab ich das also richtig verstanden, das ich also für Januar kein Geld bekomme, aber jetzt ende Februar quasi doppelt, also nachträglich das Geld für Februar und das neue ALG2 für März im Voraus?


    Wenn ja, bekomme ich für Februar nur den Regelsatz von 382 oder auch die KDU (Miete, Nebenkosten,Heizkosten) nachbezahlt? Weil gelebt habe ich jetzt im Februar ja noch vom Gehalt das Ende Januar auf mein Konto kam. Wie ich es verstanden habe müsste ich jetzt ja dann 2x regelsatz + 2x kdu bekommen, oder sehe ich da was falsch?


    Danke schonmal für eure Antworten, bin da echt etwas unsicher mit wieviel Geld ich jetzt rechnen kann :(

  • also kriege ich tatsächlich jetzt ende februar 2 mal den regelsatz und 2 mal miete nebenkosten heizkosten? tut mir leid, dass ich nochmal so frage aber kann es fast nicht glauben. tolle sache. nachdem ich meinen job jetzt verloren hab, hatte ich die letzten 2 wochen echt viel magenschmerzen wie ich miete etc ab märz bezahlen soll

  • Nein, das ist alles so richtig. Allerdings denke daran, dass es auch wieder andersrum gehen kann, d. h. du nimmst z. B. am 1.5. eine Arbeit auf und der erste Lohn kommt erst am 20.6. Dann steht dir zwar für Mai nochmal ALG 2 zu, aber für die 20 Tage Juni nicht. Da gibts dann maximal ein Darlehen.