eingliederungsvereinbarung ist am 28.02.2013 abgelaufen

  • hallo zusammen,


    ich hätte da eine frage..meine eingliederungsvereinbarung ist am 28.02.2013 abgelaufen. in der eingliederungsvereinbarung steht drin das ich mit der rehastelle zusammen arbeiten soll. nun hab ich einen neuen termin bei meinem rehaberater bekommen für den 01.03.2013 bekommen, muss ich diesen termin wahrnehmen, und wenn nicht, da die eingliederungsvereinbarung ja abgelaufen ist kann ich sanktioniert werden, wenn ich zu dem termin nicht erscheine?


    gruß monika

  • Wenn du auch weiterhin im ALG II-Bezug stehst kann das unentschuldigte Fehlen bei einem Termin natürlich sanktioniert werden. Die Sanktion richtet sich ja nicht nach der EGV, sondern nach der Mitwirkungspflicht des Empfängers. Du willst Geld von ihnen haben, also musst du halt auch 'was dafür tun.