ALG II - kein Wohngeld wegen Unterhaltsvermutung

  • Hallo allerseits,


    da ich etwas Schwierigkeiten habe Wohnungsgeld zu bekommen, bitte ich euch um Rat.


    Ich, 25, abgeschlossenes Studium bin gerade auf Jobsuche und wohne bei Muttern (Das auch nur, weil mein Vater kürzlich verstorben ist. Solange ich noch vor Ort bin möchte ich ihr beistehen). Bewerben kann ich mich noch nicht, da Zeugnis noch nicht eingetrudelt ist.


    Jedenfalls wurde mir das Wohnungsgeld wegen einer Unterhaltsvermutung nicht gewährt. Widerspruch wurde u.a. mit folgender Begründung eingelegt:


    Zitat

    „... das BSG [hat] entschieden, dass es für die Unterhaltsvermutung gerade nicht ausreicht, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen wohnen. Es muss vielmehr eine über eine bloße Haushaltsgemeinschaft hinausgehende, so genannte Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen.


    Hierzu ist es erforderlich, dass die Verwandten oder Verschwägerten aus einem Topf wirtschaften. Hierzu reicht es nach Ansicht des Bundessozialgerichts jedoch nicht aus, dass die
    Verwandten gemeinsam das Bad, die Küche oder sonstige Gemeinschaftsräume nutzen. Auch der gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- oder Sanitärartikeln aus einer von allen
    Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet nach dieser Entscheidung noch keine Haushaltsgemeinschaft. (BSG, Urteil vom 27.01.2009, B 14 AS 6/08 R)


    Darüber hinaus muss nach dieser Entscheidung die Behörde beweisen, dass eine Haushaltsgemeinschaft
    vorliegt.“ (Quelle: Rechtsanwalt für Sozialrecht, Michael Vogt, 72764 Reutlingen, Payerstrasse 82)


    Jetzt kam vom Jobcenter der Rechtsberatungsstelle af meinen Widerspruch ein Schreiben indem ein Lohnnachweis meiner Mutter gefordert wird. Danach würde über das Wohngeld entschieden werden. Jetzt bin ich etwas verwirrt, da ich ja 25 Jahre alt bin und meine Ausbildung bereits abgeschlossen habe. Demnach ist ein Nachweis zum Lohn meiner Mutter nicht mehr notwendig, oder?


    Was soll ich Schreiben bzw. wie muss ich argumentieren um doch noch Wohnungsgeld zu erhalten (wenn möglich mit Paragraphen)?


    Würde mich über eine Rückantwort freuen.


    Grüße,
    Peter

  • Wer ALG 2 vom Jobcenter bekommt, der hat damit seine Miete oder Mietanteil zu 100 % schon bezahlt bekommen und ist deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen. Das steht auch so im Wohngeldantrag, jedenfalls hier in NRW.
    Wohngeld ist was für Geringverdiener.

  • Ihm geht es offensichtlich um ALG 2 und nicht um Wohngeld. Wenn dein Vater kürzlich verstorben ist (mein Beileid): wie sieht es denn mit deinem Erbe aus? Du bist doch gesetzlich zu 50% Erbe?


    Welches Einkommen hat denn deine Mutter? Wenn sie auch nicht viel hat, dann ist das doch der einfachste Weg, die Unterhaltsvermutung aus dem Weg zu räumen.


    Deine Argumentation, dass du ohne Zeugnisse keine Arbeit suchen kannst, hilft im ALG 2 übrigens nicht. Da dort jegliche Arbeit zumutbar ist, gibts genug Jobs, auf die du dich auch ohne deinen Studienabschlussnachweis bewerben kannst und musst.