Das erste mal ALG II, Tipps vor Antragstellung

  • Hallo,


    meine Freundin (Studentin) und ich (Selbstständig) leben seit 8 Monaten zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Sie wird nun in 2-3 Monaten fertig und ist dann erstmal arbeitslos. Eine Bescheinigung, dass Sie kein ALG bekommt hat man ihr schon ausgehändigt, es bleibt nun also nur ALGII. Beim Abholen des Antragsvordruckes hat man ihr gleich gesagt Sie müsse entweder ausziehen und in eine eigene Wohnung, oder aber ich müsse alle meine Daten offenlegen und damit würde Sie dann sicher kein ALGII bekommen.


    Soweit ich mich bisher belesen habe geht es dabei um Bedarfsgemeinschaft, eheähnlich usw..
    Nun haben wir nicht vor zu heiraten, und ich bin auch noch nicht bereit vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Demzufolge bilden wir ja keine solche eheähnliche Gemeinschaft und können auch nicht gezwungen werden für einander einzustehen.


    Wie können wir das dem Amt am besten begreiflich machen?
    Noch sind keine Anträge ausgefüllt oder abgegeben. Evtl. hat hier jemand hilfreiche Tipps bevor irgendwas zu spät ist?
    Danke!

  • Es spielt keine Rolle, ob ihr heiratet oder nicht und die Sachbearbeiterin hat diesbzgl. nicht gerade unrecht. Da ihr noch unter 8 Monaten zusammenlebt, wäre das Jobcenter in der Pflicht, zu beweisen, dass ihr dennoch in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. In 4 Monaten allerdings obliegt euch die Beweislast, das Gegenteil zu belegen. Letzteres ist erfahrungsgemäß schier aussichtslos. Siehe § 7 Abs. 3a SGB II.

  • such die ne andere, die es nach dem studium zu was bringt! ;-)


    Das wäre nicht in meinem Sinne... Es geht ja für Sie auch nur darum ca. 2-3 Monate mit ALGII zu überbrücken.
    Wäre es hilfreich, wenn Sie für die nächsten 2 Monate ihren Wohnsitz zurück zu Ihren Eltern verlegt und danach wieder bei mir einzieht. Dann beginnt doch das "erste Jahr" quasi von vorn, oder?


    Es kann doch nicht sein, dass dem Steuerzahler tatsächlich höhere Ausgaben zugemutet werden als nötig, z.B. dadurch dass sie sich tatsächlich eine eigene kleine Wohnung sucht und sich Umzug, Kaution, Miete usw. alles vom Amt bezahlen lässt!? Die Zwangsehe ist doch illegal, oder?

  • Zitat

    Wäre es hilfreich, wenn Sie für die nächsten 2 Monate ihren Wohnsitz zurück zu Ihren Eltern verlegt und danach wieder bei mir einzieht. Dann beginnt doch das "erste Jahr" quasi von vorn, oder?


    also doch: ihr wollt bescheissen! und den steuerzahler einiges zumuten! :-(