Kindergeld bei Ausbildungsabbruch?

  • Hallo,


    ich habe mich zwar schon im Netz bemüht, aber bei meiner etwas besonderen Situation (scheint zumindest so) wird das ganze extrem unübersichtlich und für mich nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen frage ich hier um Hilfe :)


    Kurz zur Situation:
    Ich bin 22 Jahre alt, ein Bruder ist 24 und noch Student, der andere 25 und bereits Vollerwerbstätig.
    Meine Eltern bekommen also derzeit noch für 2 Kinder Kindergeld (wenn ich das richtig weiß, 184€ pro kind). Außerdem bekommt mein Vater noch Stellenzulage für mich.


    Nun befinde ich mich seit September letzten Jahres in einer auf 2 Jahre verkürzten Ausbildung. Ich musste jetzt allerdings feststellen, dass ich nicht klarkomme in der Ausbildung und möchte daher gerne etwas anderes machen. Und zwar eine Ausbildung "Beamter/-in im gehobenen Verwaltungsdienst (Bachelor of Arts - Public Management)".


    Nebenfrage: Das Ding ist zwar als Ausbildung gelistet, aber es ist mit Semestern an einer Fachhochschule verbunden und gibt ja einen BoA. Ist das nun eine Ausbildung oder ein Studium? Gibt es hier evtl. auch Bafög?


    Problem mit meiner ausgesuchten Ausbildung ist, dass wie bei so vielen anderen Ausbildungen ebenfalls, der Zug für dieses Jahr (2013) im Oktober 2012 abgefahren ist. Ich muss mich also dieses Jahr für 2014 bewerben. In diesen 1 1/2 Jahren (sofern alles klappt) möchte ich natürlich nicht nur rumsitzen und Däumchen drehen, sondern auch etwas verdienen. Wenn ich nun einen Job ausübe (grob 1400 brutto) über diese Zeit, kann ich mich dann als Ausbildungssuchend melden und meine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld? Oder fällt das dann weg?
    Und wie sieht es mit der Stellenzulage meines Vaters aus - wird sowas nur während der Ausbildung (oder gar nur während der ersten Ausbildung) gezahlt? Oder wird das auch gezahlt, wenn ich als Ausbildungssuchend gemeldet bin?


    Gesetzt dem Fall, dass ich nicht so "gut" verdienen darf in einem richtigen Job für Kindergeld, würde ich es denn bekommen, wenn ich diese 1 1/2 Jahre als Bundesfreiwilliger (Bundesfreiwilligendienst) ableiste?


    Darf man überhaupt über so einen langen Zeitraum als Ausbildungssuchend gemeldet sein?


    Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen, ich bin langsam total verwirrt mit den ganzen wenns und abers.


    Grüße
    Steve

  • Wenn du einen normalen Job ausübst, fällt das Kindergeld weg. Kindergeld gibt es nur bei Studium oder Ausbildung. Meinst du mit Stellenzulage den sogenannten Ortszuschlag, den es für Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt? Wenn ja, dann fällt dieser dann zusammen mit dem Kindergeld weg.

  • Also, ich habe nun mit den netten Damen von der Familienkasse telefoniert.


    Wenn ich meine Ausbildung jetzt abbreche, habe ich somit noch keine abgeschlossene Erstausbildung. Wenn ich nun beweisen kann (mittels Bewerbungen), dass ich mich um den Ausbildungsberuf "Public Management" bemühe, werde ich als Ausbildungssuchend eingestuft. In dieser Zeit bekomme ich (bzw. meine Eltern) weiterhin Kindergeld und Stellenzulage. Da ich noch keine abgeschlossene Erstausbildung habe, spielt mein Einkommen keine Rolle. Ich kann also bis zur nächsten Ausbildung auch einen normalen Job ausüben. Das ganze natürlich nur solange ich als Ausbildungssuchend eingestuft bin und diesen Status durch entsprechende Vorlage von Unterlagen (Bewerbungen etc.) erhalten kann.


    Grüße
    Steve

  • So kannte ich es auch noch nicht. Wird wohl daran liegen, das der Bezug von Kindergeld keinen Einkommensgrenzen des Kindes mehr unterliegt. Früher war bei 8.004€ schluß mit KiGe.


    LG chico