Partnerschaft & Einkommensanrechnung bei ALG II

  • Hallo Community


    Ich blicke langsam etwas durch dieses ganze Chaos durch.


    Also folgendes :


    Ich werde zu April diesen Jahres mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen. Ihre, sowie auch meine Wohnung übersteigt die angegebene Grundmiete die nach ALG II getragen wird. Die neue Wohnung ist zwar auch nicht im Rahmen, aber ein deutlicher Schritt in die günstigere Richtung.


    Die Stadt hat eine gewisse Kulanz, in der wir uns befinden, und bekommen somit ein Darlehen um die Kaution zu bezahlen. Da aber die Grundmiete weiterhin knapp überschritten worden ist, haben wir kein Anrecht auf Umzugskostenbeihilfe, Renovierungskosten.


    Mit anderen Worten, wir sind nicht umzugsberechtigt, bekommen dennoch die Kaution als Darlehen die wir in Raten zurückzahlen müssen.


    Meine Frage nun :


    Ich werde ab April eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, und möchte nun wissen ob mein Gehalt mit ihrem Hartz 4 verrechnet wird. Sie bezieht momentan Hartz 4 für sich und ihr Kind.


    Hier im Forum und auch auf anderen Plattformen habe ich gelesen, das laut dem Bundesgesetz wir eine Parnterschaft haben, und keine eheähnliche Beziehung. Eine eheähnliche Beziehung würde erst nach einem Jahr entstehen und muss vom Amt nachgewiesen werden. Wir haben kein gemeinsames Kind, keine gemeinsamen Versicherungen, keine gemeinsamen Konto-Vollmachten.


    Kann mir jemand verraten was wir 3 nun sind ? Ich habe irgendwo was mit "Partnerschaft auf Probe" gelesen, dass ich erst nach einem Jahr mit für meine Partnerin aufkommen muss. Momentan sind wir einfach auf jeden Cent angewiesen, weil der Umzug sehr teuer wird und wir neue Möbel brauchen und und und.


    Zu meiner Person :


    Ich werde bei meiner Steuerklasse I circa 1300,- netto verdienen (davon gehen circa 200,- an die Insolvenz)
    also werde ich 1100,- ungefähr haben.
    Meine Freundin bezieht Hartz 4 + Hartz 4 für den 4 jährigen Knirps + Kindergeld (welches aber vom Hartz 4 als Einkommen verrechnet wird)


    Ich würde mich freuen wie dass nun alles gerechnet wird.


    Mit besten gruss


    Tobi

  • auch wenn du hier das selbe Thema nochmal eröffnest, hier:


    http://www.sozialleistungen.in…ung-bei-alg-ii-17836.html


    wurde deine Frage umfassend und richtig beantwortet. Wie ich schon schrieb, du eierst hier solange rum bis es nach deinem dafürhalten passt! Aber ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag und ein Kind lebt im Haushalt, da da ist für euch nichts mehr, dass ihr den Staat ausquetschen könnt wie eine Zitrone!


    hier § 7 im SGBII:


    (


    und wenn du so einen schlauen Anwalt konsultiert hast, dann reicht ihr einfach Klage gegen das Jobcenter ein. Wo ist das Problem?

  • Hallo an alle,


    Also nach Rücksprache mit dem Anwalt und der Behörde, haben wir definitiv die ersten 12 Monate eine Partnerschaft auf Probe.


    Dass heisst, dass niemand für den anderen finanziell oder sonst wie aufkommen muss. Nach einem Jahr wird erst von einer eheähnlichen Beziehung ausgegangen.


    @ Lacki, es tut mir Leid du warst in meheren Punkten falsch und keine Hilfe. Ich hoffe du hast etwas gelernt von mir. Nächstes Mal einfach nichts schreiben wenn man keine Ahnung hat ;)


    Vielen Dank an die hilfreichen User


    Tobi

  • man ey, das ging ja schnell! gestern abend noch verzweifelt zum zweiten mal gefragt und heute mittag sagt sogar die Behörde positiv zu! na denn ist ja alles gut. warum machst du aber dann ein weiteres thema dazu auf? man muss aber nicht immer alles glauben, was dann so geschrieben wird, wenns nicht passt;-))


    Thema beendet! :-)

  • Na alles gut .. Sei nicht böse, aber Deine Aussagen haben mir echt Angst gemacht. Ich habe den Post hier nur nochmals eröffnet, weil mein erster in den Barfög-Thread geraten war und dort natürlich falsch war.


    Und noch was, die Behörde sagte dass, selbst wenn wir ein gemeinsames Kind "hätten" .. wäre der erste gemeinsame Zusammenzug generell auf Probe für das erste Jahr.


    So Thema nun echt vorbei .. ich hoffe andere die in ähnlichen Lagen sind kann hier durch geholfen werden.

  • @Tobik Tobik


    Da sollte sich Dein Anwalt aber mal §7 Abs. 3a SGB II zu Gemüte führen, denn so ganz auf dem Laufenden scheint er ja wohl nicht zu sein. Wo kämen wir da hin, wenn nicht einmal dann eine BG vorliegen würde, wenn "gemeinsame" Kinder darin versorgt werden ;)