§ 16 Förderungsdauer im Ausland und 3 Jahre Regelung

  • Hallo,
    ich bin gebürtige Deutsche, in Asien aufgewachsen und auch dort zur Schule gegangen. Ich bin nun seit ca 2 Jahren in Deutschland um mein Deutsch zu verbessern und um mich am Studienkolleg auf die anstehende Feststellungsprüfung vorzubereiten. Z.Z. erhalte ich schon 'Schüler' Bafög da das nicht als Studium gilt.
    Wegen des NC in meinen Wunschfächern besteht die echte Möglichkeit dass ich in den Niederlanden (oder anderem europäischen Land) an einer Uni studieren werde.
    Nun stolperte ich beim lesen der Bafög Bestimmungen über Para 16 und die verschiedenen zeitlichen Limitierungen sowie "wenn der Auszubildende bei Beginn eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit mindestens drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte."
    Meine Frage ist nun: Kann ich Bafög für ein Studium im Ausland erhalten selbst wenn ich erst vor vor 2 Jahren nach Deutschland umzog? Bedürftigkeit einmal vorausgesetzt.


    Vielen Dank PAK