Arrbeitsunfähig, kein Unterhalt vom Vater- was tun?

  • Hallo,


    Ich bin 19 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und Großmutter und bin aufgrund psychischer Probleme für momentan arbeitsunfähig erklärt worden. Meine Mutter verdient nicht genug, und das Gericht hat beschlossen, dass mein Vater keinen Unterhalt für mich zahlen muss, solange ich weder eine Ausbilung noch ein Studium beginne. Nun, das ist ja nicht möglich, aber das Kindergeld allein reicht auch nicht. Anträge auf Wohngeld und Arbeitslosengeld wurden abgelehnt.
    An welche Stellen kann ich mich noch wenden?

  • Was ist denn "nicht genug", was deine Mutter verdient? Wer hat deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt und wie lange soll diese dauern? Wann wurde vom Gericht das Unterhaltsurteil gesprochen, bevor oder nachdem deine derzeitige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde? Wurde die Tatsache, dass du deinen Lebensunterhalt nicht selbst durch Arbeit sicherstellen kannst bereits vor Gericht mit durchgesprochen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?


    Normalerweise lebt die Unterhaltspflicht wieder auf, wenn die Erwerbsobliegenheit wegfällt, z. B. durch Behinderung oder Krankheit.

  • Meine Mutter verdient etwa 1300 Euro, davon müssen Miete, Strom etc gezahlt werden. Meine Arbeitsunfähigkeit wurde von der Psychiatrie festgestellt und vom Amtsarzt bestätigt, vorerst auf ca. ein halbes Jahr, je nach Therapieerfolg. Das Urteil wurde Mitte Juni gesprochen, mein Vater zahlt aber schon seit September nicht mehr, obwohl ihm Atteste vorgelegt wurden. Diese Atteste hat auch das Gericht bekommen. Anscheinend gilt diese Unterhaltspflicht wegen Krankheit aber nur gegenüber Ehefrauen. Ich bekomme erst dann wieder Unterhalt, wenn ich eine Ausbildung oder ein Studium beginne.

  • 382 Euro RS deine Mutter
    306 Euro RS du
    566,67 Euro 2/3 Miete
    -------------------
    1254,67 Euro Bedarf


    1300 Euro Lohn
    - 300 Euro Freibetrag
    184 Euro Kindergeld
    - 30 Euro Versicherungspauschale
    ----------------------
    1154 Euro Einkommen


    Es würden sich also ca. 100 Euro Anspruch auf ALG 2 ergeben.


    Gibt es zur Ablehnung von ALG 2 einen Bescheid? Wenn ja: kannst du bitte die Begründung und die Berechnung mal abschreiben oder den Bescheid hier einstellen?