Aufwandsentschädigungs nachzahlung anrechnen ja o. nein

  • Hallo,


    bin alleinerziehend und seit Nov. letzen Jahres arbeitslos.
    Ich über allerdings eine ehrenamtliche Tätigkeit aus für die Ich eine Aufwandsentschädigung erhalte.
    Es belaufen sich zwischen ca. 20,- und 50 Euro im Monat.
    Jetzt ist es aber so, das Ich anfang des Jahres vergessen hatte die Steuerfreibescheinigung zur Bezügestelle zu schicken, weshalb ich von Januar bis Juni kein Geld bekam.
    Ende Juni bekam Ich dann die Nachzahlungen aus den Vergangen Monaten alle auf einen Schlag ausgezahlt. Es waren knapp 300,-.
    Darf das Jobcenter nun die Nachzahlungen aus den Vergangen Monaten die Ich dann alle in einer Zahlung erhielt anrechnen als 1 Zahlung verdient aus 1 Monat, weil Bezahlt in 1 Monat?
    Oder müssen die aus der Bezügeabrechnung die Summe so wie pro Monat verdient auf die Monate aufteilen wo sie verdient wurden?
    Greets