Studentin krankheitsbedingtes Urlaubssemester - Hartz IV in einer WG

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe schon mal die Suche bemüht aber scheinbar nichts finden können.


    In meiner jetzigen Situation geht es mir leider nicht so ... Ich studiere seit dem zweiten Semestern und ich bekomme seit Ende des ersten Semester ziemlich lähmende Panikanfälle vor Menschen(massen). So sehr das ich in meinem Alltag eingeschränkt bin. Ich dachte erst ich schaff das schon, aber irgendwie ist es nur schlimmer geworden, sodass ich sogar schon Angst habe alleine Einkaufen zu gehen oder den Müll raus zu bringen.
    Ich habe mich auf Anraten meiner Hausärztin seit Monaten schon um einen Therapieplatz bemüht, leider zieht sich das ziemlich hin.
    Vermutlich könnte ich in den nächsten zwei Monaten vielleicht mit einem Platz in einer stationären Einrichtung rechnen.
    Ich dachte an ein Urlaubssemester, ich hatte im Internet versucht ein paar Infos zu bekommen wie es da mit der Finanzierung aussieht.
    Ich hab gelesen das man wenn man sich nicht dem Studium in der Zeit hingibt Anspruch auf Hartz IV hätte, wenn schon nicht auf Bafög. Mehr Infos konnte mir die Soz.psych.-Beratungsstelle in der Uni leider auch nicht geben außer noch ein paar betroffenen Blicken. Nun soweit so gut aber wie verhält es sich jetzt da ich in einer WG lebe ? Werde ich dann mit meinem Mitbewohner in eine Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst? Oder muss ich ausziehen ? Kann und oder sollte ich die Bedarfsgemeinschaft vermeiden? ? Gibt es eine Infohotline von der Arbeitsagentur / Jobcenter ? (ich weiß nicht genau welche Institution da zuständig ist.)


    Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit ?
    Es wäre lieb wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Danke für Eure Mühe, Eure LimonenTee

  • Das wird wohl niemand beantworten können, wenn man nicht weiß, ob es wirklich nur eine WG ist oder ob du nicht doch mit deinem Partner zusammen wohnst. Außerdem gibts ALG 2 im Urlaubssemester eh nur, wenn man tatsächlich (auch nicht zuhause) weiterstudiert. Hinzu kommt, dass, wenn man voraussichtlich länger als 6 Monate krank ist, keinen Anspruch auf ALG 2 hat. Dann wäre die Sozialhilfe zuständig.