Fragen zur persönlichen Situation Ü25

  • Schönen guten Tag zusammen!


    Ich habe mich hier ganz neu angemeldet und möchte kurz und stichpunktartig meine Situation schildern, da ich ein paar Fragen bezüglich rechtlicher Regelungen zum ALG II, bzw. überhaupt der Gewährung von Geld und Sachleistungen habe.


      • Ü 25
      • Sozialphobie seit 2005
      • Realschulabschluss 2005, danach keine Ausbildung und bisher nicht gearbeitet
      • Ärztliche Psychotherapie von 2007 bis 2010 ohne großen Erfolg
      • Seit 2010 keine gesetzliche Krankenversicherung mehr, vormals Familienversicherung über die Mutter bis Vollendung des 23. Lebensjahres
      • Seit 2011 Schwerbehindertenausweis, Grad der Behinderung: 50
      • Ärztlich- Psychologisches Gutachten 2011 für Krankenkasse (zur Wiederaufnahme in die Familienversicherung) besagt, dass „ Erwerbsfähigkeit bei Ausschöpfung therapeutischer Maßnahmen in einem überschaubaren Zeitraum erlangt werden kann“ - da aber zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz mehr vorlag – keine weitere Therapie möglich!
      • Krankenkasse lehnt Familienversicherung trotz Schwerbehindertenausweis ab und schlägt Pflichtversicherung auf eigene Kosten vor – nicht möglich, da kein Einkommen!!
      • Privat in Auftrag gegebenes Psychologisches Gutachten von August 2013 besagt, dass ich durch meine psychische Verfassung aktuell nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen bin


    Fakten zur Wohnsituation

      • Wohnhaft bei alleinerziehender Mutter in einer Mietwohnung, wenig Einkommen (ca. 1300 Netto)
      • Keine Mietzahlung an die Mutter, da kein eigenes Geld vorhanden
      • Bruder, 20, kein Einkommen, beginnt schulische Ausbildung im Okt. 2013
      • Kein Unterhalt vom Vater


    So, das sind natürlich jetzt jede Menge Fakten über mich und die Situation, in welcher ich mich befinde. Da ich nach nun fast 3 Jahren natürlich dringend verschiedene Ärzte aufsuchen muss und langfristig eine neue Therapie beginnen möchte, geht es vor allem erst einmal darum, wieder krankenversichert zu sein. Ich habe daher mit meinem Partner zusammen das Jobcenter aufgesucht und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt und wurde mit einem Berg von Formularen überhäuft. Dazu habe ich jetzt mehrere Fragen.


      1. Bilde ich mit meiner Familie eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?


      2. Muss ich wirklich einen Einkommensnachweis von Mutter/Bruder angeben, obwohl ich über 25 bin?


      3. Hat die finanzielle Lage meiner Mutter überhaupt Einfluss auf meinen Antrag?


      4. Um sich überhaupt finanziell halbwegs über Wasser halten zu können, verkauft meine Mutter über eBay private Gegenstände (kein fester Verdienst – mtl. zwischen ca.30 und vielleicht 200€). Wird das Geld als zusätzlicher Verdienst verbucht und kann der Antrag dadurch abgelehnt werden?


    Ich möchte meine Mutter nicht finanziell mit in die Sache reinziehen und sie möchte auch keine Angaben machen. Das Amt soll nicht zu mir sagen können „Sie bekommen nur Leistungen, wenn Ihre Mutter keine Einkünfte durch eBay mehr hat!“
    Ich hoffe, Ihr seid durch die Flut an Informationen nicht geschockt, sondern habt vielleicht ein paar Ideen oder Tipps für mich parat.



    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Freitag!


    LG Minevia

  • Eine der primären Fragen wird wohl die sein, wovon Du bitteschön bis heute gelebt hast.
    Die nächste sollte die sein, ob Du dir selbst überhaupt vorstellen kannst, dass eine Therapie - die ja auch nicht günstig für andere kommt - wirklich Erfolg haben kann. Dass man dich nicht mit offenen Armen empfängt - Mitleid willst Du hoffentlich eh keines - sollte Dir aber klar sein. Ging mir, ganz ohne Soziophobie etc, auch nicht anders.

  • Falls die Schwerbehinderung vor deinem 25. Geburtstag festgestellt wurde und du nicht selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst, dann kann deine anspruchsberechtigte Mutter weiterhin sowie rückwirkend Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse für dich beantragen. Wird bis Gültigkeitsdauer des Ausweises bewilligt, bzw. z.B. in Bayern bis zum nächsten Untersuchungstermin im Feststellungsbescheid. Ist halt Ländersache, nicht bundeseinheitlich.
    Die Vorteile stehen entweder im Merkblatt oder als Anhang im Feststellungsbescheid, je nach dem, im welchem Bundesland du wohnst.
    Weiter beitragsfrei familienversichert wäre nur gegangen, wenn du während der Familienversicherung den Ausweis schon beantragt hättest. In deinem Fall ohne Einkommen also max. bis zum 23. Geburtstag.