Wird ein Nebenjob während der Elterngeldbezugszeit auf das ALGI angerechnet?

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage zur Anrechnung von Einkommen für ALG I nach Bezug vom Elterngeld:


    Ich beziehe z.Z. ein Jahr Elterngeld nach der Geburt meines Kindes. Da mein vorheriges befristetes Arbeitsverhältnis (insgesamt zwei Jahre) bereits im Mutterschutz endete, werde ich nach dem Jahr Elterngeld hoffentlich einen neuen Job finden oder erst mal ALG I beziehen. Innerhalb meiner Elterngeldzeit (insgesamt 6 Monate) hätte ich jetzt die Möglichkeit nebenbei 14h pro Woche (monatlich ca. 600 Euro brutto) zu arbeiten. (Der Job würde mich sehr interessieren und wäre für meine berufliche Zukunft wichtig, brächte mir aber finanziell in der Elternzeit keine Vorteile, da der volle Betrag ans Elterngeld angerechnet wird).


    Jetzt zur eigentlichen Frage:
    Wird bei der Berechnung des ALG I das Geld dieser 14h Berufstätigkeit in der Elterngeldbezugszeit an das ALG 1 mit angerechnet oder nur die Zeit vor der Elternzeit?


    Ich weiß, dass das Elterngeld nicht ans ALG I angerechnet wird, sondern nur die Zeit vor der Elternzeit. Doch wie verhält es sich mit Jobs während der Elternzeit, die an das Elterngeld angerechnet werden?


    Viele Grüße,
    Hannah