Zahle Miete an Eltern - BAB berechtigt?

  • Hallo zusammen,


    ich habe zu dem Thema trotz intensiver Internetrecherche wenig gefunden und die Aussagen in diversen Foren waren widersprüchlich. Also hoffe ich, dass ich hier von Euch Hilfe finde.


    Zu meiner Situation: Ich habe eine Ausbildung angefangen und erhalte gerade einmal 305 € Vergütung. Ich wohne bei meinen Eltern und habe daher nach §60 SGB III eigentlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.


    Aber: Ich bewohne das Obergeschoss des Einfamilienhauses meiner Eltern mit 2 Zimmern, Küche und Bad. Ich zahle im Rahmen meiner Möglichkeiten 120 € Miete an meinen Vater. Gilt das eventuell als eigene Wohnung? Ist es nicht egal, ob ich Miete an einen Fremden oder meinen Vater zahle? Ein Mietvertrag besteht bisher nicht, ich zahle die Miete bar, aber das schriftlich zu fixieren wird sicherlich auch kein Problem.


    Zweite Frage: Die Erstattung der Mietkosten im Rahmen des BAB setzt sich zusammen aus 149 € und maximal 75 € Zuschlag, falls die Miete höher als 149 € ist. Heißt dass, dass ich pauschal die 149 € erhalte, auch wenn meine Miete darunter liegt?


    Ich danke Euch schon einmal für Eure Mühe, falls jemand eigene Erfahrungen zu diesem Sachverhalt hat, wäre ich besonders dankbar.


    MfG


    Der Coyote


  • Hallo,


    Frage 1 JA, eigene Wohnung
    Frage 2 JA


    Konsequenz: Antrag stellen



    ...


    Zu meiner Situation: Ich habe eine Ausbildung angefangen und erhalte gerade einmal 305 € Vergütung. Ich wohne bei meinen Eltern und habe daher nach §60 SGB III eigentlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.


    Aber: Ich bewohne das Obergeschoss des Einfamilienhauses meiner Eltern mit 2 Zimmern, Küche und Bad. .....


    Zitat

    § 60
    Sonstige persönliche Voraussetzungen


    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur gefördert, wenn sie oder er

    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.
    .....


    Haushalt der Eltern wäre dann das Untergeschoss


    ... Ein Mietvertrag besteht bisher nicht, ich zahle die Miete bar, aber das schriftlich zu fixieren wird sicherlich auch kein Problem.
    ...


    Kann aber steuerlich Auswirkungen haben, weil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen bei deinen Eltern.


    ....
    Zweite Frage: Die Erstattung der Mietkosten im Rahmen des BAB setzt sich zusammen aus 149 € und maximal 75 € Zuschlag, falls die Miete höher als 149 € ist. Heißt dass, dass ich pauschal die 149 € erhalte, auch wenn meine Miete darunter liegt?
    ....


    Zitat

    § 61
    Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung


    (1) Ist die oder der Auszubildende während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils untergebracht, wird der jeweils geltende Bedarf für Studierende nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt. Der Bedarf erhöht sich für die Unterkunft um 149 Euro monatlich. Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Satz 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu 75 Euro monatlich.
    .......


    Die 149 sind also nur an eine auswärtige Unterbringung gebunden, auch ohne direkten Kostennachweis.


    dms


    Nachtrag: falsches Unterforum, richtig wäre sonstige Ausbildungsförderung


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Vielen Dank für die ausführliche Info dms :), Antrag wird gestellt.


    Verstehe ich das richtig, dass ich gar keinen Nachweis für den Mietbedarf brauche, weder Mietvertrag noch eine Erklärung meiner Eltern?


    Entschuldigt das falsche Unterforum, sonstige Ausbildungsförderung habe ich übersehen :(

  • ....
    Verstehe ich das richtig, dass ich gar keinen Nachweis für den Mietbedarf brauche, weder Mietvertrag noch eine Erklärung meiner Eltern?
    ...


    Hallo,
    ich sprach von Kostennachweis.
    Was ist ein Nachweis für Mietbedarf?


    Du musst nachweisen, dass die Wohnung
    eine abgeschlossene räumliche möbilierte Einheit ist,
    welche separat von der Wohnung der Eltern zugänglich ist.


    Möglich wäre dies durch eine Erklärung und einen Grundriss mit deiner Unterschrift.
    Denk dran, der Bearbeiter muss aus den von Dir vorgelegten Unterlagen
    tatsächlich zum Schluss kommen, dass es eine weitere Wohnung mit
    Küche und Bad im Einfamilienhaus gibt.


    Somit wäre nur die Existenz einer zweiten Wohnung im Elternhaus nachgewiesen.
    Mit einem Mietvertrag wäre auch ein Nachweis/ Hinweis gegeben, dass Du auch tatsächlich
    die obere Wohnung als ständigen Aufenthalt benutzt.


    Bei diesen Fallkonstellationen wäre also eine einfache Erklärung nicht unbedingt ausreichend.


    dms