Verhinderungspflege

  • Hallo und Guten Morgen,
    der Sohn meiner Freundin ist pflegebedürftig. Nun hat Sie im Rahmen der Verhinderungspflege, die Möglichkeit das sich familienfremde Personen , sich hin und wieder für ein Stunden um den Sohn kümmern.
    Dabei hatte Sie an mich gedacht. Ich bin Hartz4 Empfänger und wird das als Einkommen berechnet , oder ist das anrechnungsfrei ??
    Die Krankenkasse meinte, das das anrechnungsfrei wäre, da Sozialleistung.
    Irgendwo hab ich gelesen , das das Honorar für die Verhinderungspflege ist laut Gesetz auch nicht anrechenbar auf Sozialleistungen wäre. Andersrum habe ich auch gelesen, das es als Einkommen gewertet wird.
    Daher würde ich gerne wissen , was nun die richtige Antwort ist. :confused:
    Freundliche Grüße
    Bärbel