Mama bezieht HARTZ IV, Papa Grundsicherung. Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo zusammen,
    meine beiden Eltern haben bis jetzt HARTZ IV bezogen, nun bezieht aber mein Vater Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Mutter hat heute ein Formular für einen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen. Als Antragsteller stehe ich dort vorgedruckt, obwohl im Anschreiben meine Mutter angesprochen wird. Vor kurzem habe ich bei der Agentur für Arbeit angerufen und da wurde mir gesagt, dass das ein Fehler sei und meine Mutter das ganze durchstreichen soll und ihre Daten angeben. Allerdings hat man mich nicht nach der BG-Nummer gefragt, so kann ich also nicht ausschließen, dass der Mitarbeiter sich geirrt hat. Daher wäre ich euch für eure Meinungen sehr dankbar. Weiterhin ist mir unklar, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben, da sie ja verheiratet sind oder doch nur in einer Haushaltsgemeinschaft, da mein Vater kein HARTZ IV mehr bezieht. Wenn nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft, soll meine Mutter meinen Vater bei der Antragstellung gar nicht erwähnen? Was Haushaltsgemeinschaft angeht wird da nämlich nur nach Anzahl deren Mitglieder gefragt und nich nach deren Namen und schon mal gar nicht nach deren Einkommen, was eigentlich komisch ist, oder?


    Danke im Voraus

  • Deine Mutter und dein Vater bilden eine BG, auch wenn dein Vater von Alg II ausgeschlossen ist und Leistungen nach dem SGB XII bezieht.


    Bei dir kommt es drauf an: Wenn du unter 25 bist, gehörst du zur erstmal zur BG. Wenn du mit deinen Einkünften deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, gehörst du nicht mehr zur BG aber zur HG. Wenn du schon 25+ bist, bikldst du eine eigene BG und gehörst gleichzeitig zur HG deiner Eltern.