Strom und Gas

  • Mein Exmann zahlt seit 2011 Strom und Gas von seinem Konto für mich den Abschlag zahle ich Ihm gegen Quittung in Bar, jetzt will meine Sachbearbeiterin das ich das ändere. aber mein Stromanbieter bucht immer am 20. des Monats die Abschlagssumme ich bekomme aber immer zum 1. des Monats erst mein Geld d.h. da ich nur ein guthaben Konto habe das man es jedesmal storniert und ich jedesmal die Stornokosten tragen muss. solange ich doch belegen kann das ich den Strom bezahle kann es doch egal sein von welchem Konto es abgebucht wird oder???
    für eine antwort wäre ich dankbar

  • Wenn es so wäre würde es mir besser gehen, war bis August 2011 selbstständig, habe im September 2011 sofort bei einer Leihfirma angefangen auf Grund einer Erkrankung war ich von Mai 2012 bis Februar diesen Jahres krank, versuche nun durch Ratenzahlungen einiges abzuwenden. Das ist auch nicht schlimm, nur aus diesem Grunde haben wir das mit dem Strom und Gas so gemacht meine Miete zahle ich immer Bar deswegen verstehe ich diese Aktion nicht, da es doch 2 Jahre so lief und keinen hat es gestört. Bis jetzt, würde auch lieber arbeiten gehen, bevor ich jedes halbe Jahr zu diversen Untersuchungen muss und auf die nächste Behandlung warte.

  • Wie Du Deine Rechnungen zahlst, hat die SB nicht zu bestimmen. Es fehlt sowieso JEGLICHE rechtliche Grundlage, das Du entmündungt wirst (wäre in einem solchen Fall so).
    Allerdings habe ich einen anderen Vorschlag:
    Was wäre, wenn Du Deinem Ex die Stromkosten nach dem jeweiligen erstem eines Monat per Überweisung zukommen läßt. In einem solchen Fall, hast Du eindeutige Überweisungsbelege, gegen die die SB machtlos ist!
    (Ich könnte mit vorstellen, das die SB wegen der Barzahlung irgendetwas mauschelndes vermutet. Zwar gilt die Unschuldsvermutung, trotzdem wollen sie "die Muskeln spielen lassen".) Selbstverständlich steht auf dem Überweisungbeleg: Stromkosten für....... (monat).


    Gruß
    Ernie