Mitwirkungspflicht nach Jobaufnahme?

  • Hallo Community,


    Ich habe ab April 2013 ALG II erhalten und ab Sept. 2013 eine Stelle gefunden. Im Mai 2013 habe ich eine Nachzahlung meines früheren Arbeitgebers erhalten (ich wurde mit meiner Lohnsteuerklasse zu hoch eingestuft und da das im Nachhinein bemerkt wurde, habe ich das 'zu viel gezahlte' Steuergeld im Mai zurück erhalten.) Ich habe nicht gewusst, dass ich das als Einkommen angeben muss - ist ja schließlich Geld was ich vorher (bis März 2013) verdient hatte. Jetzt, im Oktober, habe ich eine Mitwirkungsaufforderung bekommen, nachzuweisen, dass ich die Nachzahlung meines Arbeitgebers erhalten habe.


    Meine Frage ist nun: Muss ich denn eigentlich mitwirken? In Gesetzestexten, welche mitgeschickt werden heißt es immer nur 'bei unterlassener Mitwirkung kürzen wir Ihnen die Leistungen' aber ich empfange eh keine Leistungen mehr - warum sollte ich dem Arbeitsamt also helfen?


    Weiß jemand was das nach sich zieht, wenn man sich nicht an die Fristen hält in diesem Fall? Ich kann auch nirgendwo etwas von strafrechtlicher Verfolgung lesen.
    Kann mir aber nicht vorstellen, dass man um die 'Aufklärung' drumrum kommt, wenn man die Mitwirkung verweigert.


    liebe Grüße
    NaschKatze


  • Meine Frage ist nun: Muss ich denn eigentlich mitwirken? In Gesetzestexten, welche mitgeschickt werden heißt es immer nur 'bei unterlassener Mitwirkung kürzen wir Ihnen die Leistungen' aber ich empfange eh keine Leistungen mehr - warum sollte ich dem Arbeitsamt also helfen?


    Bei der Kürzung wegen Nichtmitwirkung geht es nicht nur um laufende oder zukünftige Leistungen. Hier soll überprüft werden, ob die in Vergangenheit erbrachten Leistungen zu Recht erfolgten. Wenn du dies nicht nachweisen kannst, wird man zurückfordern.

  • Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass ich um die Nachzahlung nicht drumherum komme. Ich wüsste nur gern ob das eigentlich gesetzlich geregelt ist. Also steht irgendwo konkret, dass ich mitwirken muss?


    GG52 kann man denn tatsächlich 'ins Blaue' zurückfordern? Wozu braucht das Jobcenter einen Nachweis von mir? Es ist ja schwierig nachzuweisen, dass man Geld NICHT erhalten hat.

  • also das mit der Mitwirkungspflicht steht in jedem Hartz4-Bescheid.


    Zitat

    Es ist ja schwierig nachzuweisen, dass man Geld NICHT erhalten hat.


    wie darf man das verstehen? hast du nun im Mai nachträglich Geld bekommen?


    Zitat

    Im Mai 2013 habe ich eine Nachzahlung meines früheren Arbeitgebers erhalten (ich wurde mit meiner Lohnsteuerklasse zu hoch eingestuft und da das im Nachhinein bemerkt wurde


    ja wie denn nun?

  • Zitat

    Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass ich um die Nachzahlung nicht drumherum komme. Ich wüsste nur gern ob das eigentlich gesetzlich geregelt ist. Also steht irgendwo konkret, dass ich mitwirken muss?


    Diese Rechtsgrundlagen wurden dir doch offensichtlich mitgeschickt.


    Zitat

    GG52 kann man denn tatsächlich 'ins Blaue' zurückfordern? Wozu braucht das Jobcenter einen Nachweis von mir? Es ist ja schwierig nachzuweisen, dass man Geld NICHT erhalten hat.


    Wenn du nicht mitwirkst, wird man nicht umhin können, festzustellen, dass du wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit keinerlei Anspruch hattest und dann alles zurückfordern. Was denn sonst? "Ich schick mal nichts hin, dann können die nix fordern"? Nö, damit fängt der Ärger richtig an, weil man dann alles fordert und du über Widerspruch und Gericht drum kämpfen darfst, doch nicht alles erstatten zu müssen.


    Falls das sich nach viel Spaß für dich anhört, dann mach es doch so.


    Bei dem einsichtigen Verhalten, dass du da an den Tag legst, darfst du ja auch noch auf ein schönes Bußgeld hoffen. Und wenn ich dazu noch lese, wie du noch rotzfrech meinst, keine Unterlagen einreichen zu müssen, würde ich sagen: es trifft nicht den bzw. die Falsche(n).

  • Im H4-Bescheid steht nur, dass wenn man nicht mitwirkt, einem die Leistungen gekürzt oder versagt werden. Da steht jedoch nichts von 'rückwirkend' gültig.
    Und doch, ich habe das Geld erhalten. Aber wenn ich es nicht erhalten hätte und der Verdacht bestünde, müsste man ja nachweisen, dass man es nicht erhalten hat? Wie soll man sowas denn machen?


    Turtle 1972
    Auf dumme Urteile ob es den Falschen erwischt oder nicht, kann ich verzichten. Wenn du nicht fragst, mit welchem Recht von dir Geld verlangt wird, ist das dein Bier.
    Einsicht? Wozu? Es wurde mir Geld angerechnet, welches ich zuvor verdient habe und es wurde NUR angerechnet, weil ich es zum falschen Zeitpunkt auf mein Konto überwiesen bekommen hab. Hätte ich es 1 Monat früher bekommen, hätte man nicht danach gefragt und das ist das Lächerliche.
    Offensichtlicht scheinst du aber zu wissen was passiert, wenn man nicht mitwirkt d.h. es ist dir selbst passiert, du kennst jemanden dem es passiert ist, oder du warst so klug die selbe Frage zu stellen wie ich. Spar es die also mit Steinen zu werfen.

  • die wollen wissen, wann genau der Zufluss des Geldes war, um ein Verwaltungsakt für den entsprechenden Monat zuerlassen. Scheinbar willst du für den einsprechenden Zeitraum keine Kontoauszüge vorlegen, da da wohl noch was anderes auffliegen würde. Zudem ist das Jobcenter mit allen relevanten Behörden, so auch mit dem Finanzamt vernetzt.

  • Offensichtlicht scheinst du aber zu wissen was passiert, wenn man nicht mitwirkt d.h. es ist dir selbst passiert, du kennst jemanden dem es passiert ist, oder du warst so klug die selbe Frage zu stellen wie ich. Spar es die also mit Steinen zu werfen.


    Oder sie kennt sich berufsbedingt mit den Gesetzen aus.

  • Zitat

    Offensichtlicht scheinst du aber zu wissen was passiert, wenn man nicht mitwirkt d.h. es ist dir selbst passiert, du kennst jemanden dem es passiert ist, oder du warst so klug die selbe Frage zu stellen wie ich. Spar es die also mit Steinen zu werfen.


    Mein Gutster, ich arbeite im Jobcenter. Weder musste ich bisher Geld zurückzahlen, noch habe ich solche Fragen gestellt. Ich kann dir jedoch aus persönlicher Erfahrung als Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle mitteilen, was dir momentan droht. Und bei deinem Unrechtsbewusstsein bin ich in deinem Fall für ein ordentliches Bußgeld. Neben der Rückforderung.


    Wenn du meinst, dass ein Mitwirkungshinweis nach § 60 ff. SGB I immer nur Leistungen für die Zukunft meinen kann, dann irrst du dich gewaltig. Aber egal: ziehs doch durch, reich gar nichts ein, du wirst schon sehen, was dir alles um die Ohren flattert. Evtl. wird dann aus dem Bußgeldverfahren sogar noch ein Betrugsverfahren, denn bei dem Verhalten kann man sogar voraussetzen, dass du absichtlich das Einkommen nicht gemeldet hast.