Anspruch auf Umzugskosten?

  • Hallo miteinander,


    wir leben hier zu zweit in einer großen Wohnung. Meine Frau bezieht Altersrente und ich bekam sechs Monate Hartz IV. Seit Anfang Dezember 2013 bekomme ich kein Hartz IV mehr, weil die Rente meiner Frau zu hoch ist. Das JC hat uns im Mai 2013 aufgefordert, eine neue Wohnung zu suchen. Nicht einfach mit Rollstuhl und sechs Katzen. Die Notwendigkeit des Umzuges liegt auch schon schriftlich vom JC vor. Jetzt sollen wir trotz Schwerbehinderung unsere Möbel selbst abbauen und wieder aufbauen. Haben wir einen Anspruch auf die Kostenübernahme des Umzuges inkl. Möbelab- und aufbau? Wie lange kann sich das JC mit der Entscheidung Zeit lassen? Wir haben im Dezember drei Umzugsangebote vorgelegt.
    Zwischen Weihnachten und Neujahr ergab sich dann per Zufall ein neues, wesentlich günstigeres Angebot, was ich dem JC gleich per Post zugeschickt habe. Daraufhin kam die Antwort, ich sollte bitte zwei weitere Umzugsangebote einreichen. Wir fühlen uns vom JC verschaukelt, und möchten nun endlich umziehen, zumal wir die neue Wohnung schon zum 01.12.13 gemietet haben. Kann ich das JC wegen zu langer Bearbeitungsdauer schadenersatzpflichtig machen? Wir zahlen die Miete für die neue Wohnung. Die Miete für die alte Wohnung dürfte der Vermieter von der Kaution abziehen. :mad:

  • Wie kannst du die Wohnung zum 1.12.2013 mieten, wenn das Angebot erst zwischen Weihnachten (bekanntlich am 25.12. eines jeden Jahres) und Neujahr (1.1. eines jeden Jahres) kam?


    Wenn ihr ohne Genehmigung die Wohnung angemietet habt, sieht es schlecht aus wegen Umzugskosten. Anträge muss man vorher stellen. Außerdem ist doch das JC gar nicht mehr zuständig, wenn dein ALG 2 eingestellt wurde?