Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften...??!

  • Hallo zusammen,


    mein Freund ist als BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit und ich als seine Partnerin ( wir wohnen zusammen seit 3 Jahren und gelten vor der Wohngeldstelle nach Par. 20 des SGB 12 als eine Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft) habe auch Antrag auf Befreiung gestellt. Ich habe mich auf die Informationen zur Befreiung auf der rundfunkbeitrag. de bezogen, wo die angegeben haben, dass Lebenspartner sich nach Par. 19des SGB 12 befreien können ( ich vestehe den Verweis gar nicht, da es sich eigentlich um gesundheitbedingten Leistungen handelt...). Ich habe als Nachweis zur Lebenspartnerschaft allerdings das Wohngeldbescheid hinzugefügt und auf die dort formulierte Einstandsgemeinschaft verwiesen. Ich habe keine direkte Antwort auf mein Schreiben bekommen, sondern direkt die Aufforderung zum Überweisen der 3-Monatsbeiträge. Auf den Seiten von der Verbraucherzentrale und diversen Sozialverbänden finde ich, dass sich Lebenspartner im Rahmen von Einstandsgemeinschaft befreien können....???? Habe ich irgendwelche weitere Voraussetzung überlesen bzw. Bin ich im Unrecht?


    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!


    Liebe Grüsse,
    Victoria

  • Jeder in der Wohnung braucht einen eigenen Befreiungstatbestand mit Nachweisen. Wenn du keinen eigenen Grund hast - siehe Nr. der Auflistung im Befreiungsantrag - muss für die Wohnung gezahlt werden. Es ist nicht möglich, einen Befreiten vorzuschieben und alle anderen Nichtbefreiten haben gebührenfrei TV und Radio.