führerscheinverlängerung - kostenübername

  • hallo...meine frage:
    mein führerschein kl.C (alt kl2) lief ab,musste verlängert werden.ich glaube ab 55j. muss der alle 5 j. verlängert werden.insgesamt hab ich 250.- € ausgegeben.als hartz4ler hat man es nicht so dicke.antrag auf kostenübername gestellt.wurde mir mit der begründung verweigert,das ich ja nur einen 450.- € job hab.da gibt es sowas nicht.wenn ich einen festen job hätte,dann ja.
    hätte ich einen festen job,wäre ich kein hartz4ler!
    kann ich auf die erstattung der kosten pochen??
    bitte um antwort

  • [quote='lacki','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=84966#post84966']mit fest ist sozialversicherungspflichtig gemeint.
    ist mein 450€ job das nicht?ist ordentlich beim amt angemeldet.die beschwerde schreib ich noch am wochenende.einen anwalt muss ich mir noch suchen.
    - wenn ich das vorher gewusst hät,hätt ich den schein nicht verlängert.keinen füherschein, job weg!zurück zum jobcenter,wieder arbeitslos.kann ich nur jedem empfehlen!

  • bei einem 450 Euro-Job wird nur vom Arbeitgeber ein Pauschalbetrag von ca. 30 Prozent. Du zahlst maximal 3,9 % in die Rentenkasse, aber nur wenn du es angegagt hast. Krankenversichert bist du übers Jobcenter.
    Ich halte einen sogenannten Minijob ebenfalls für nicht förderungsfähig.

  • Naja, 3 Monate lang 30% Sanktion wären 351,90 Euro weniger ALG 2. Alle 5 Jahre 250 Euro zu bezahlen, dürfte günstiger sein.


    Das Problem ist nunmal, dass es bei einem 450 Euro Job nur die 100 Euro Grundfreibetrag gibt. Würdest du mehr verdienen, könnten alle für die Arbeit notwendigen Aufwendungen abgesetzt werden, also auch die 250 Euro.


    Im Endeffekt bedeutet es, dass die 250 Euro in den 100 Euro monatlichem Grundfreibetrag enthalten sind. Geht man davon aus, dass das 1200 Euro Freibetrag pro Jahr und dann 6000 Euro in 5 Jahren sind, sollten doch da auch die 250 Euro für die Verlängerung drin sein. Das Zauberwort heißt "ansparen".


    Deine Empfehlung ist prima. Kündigen wir doch morgen alle und machen einen auf arbeitslos.


    Fragt sich nur:
    1. Woher dann das Geld fürs ALG 2 kommt, wenn keiner mehr arbeitet und Steuern zahlt.
    2. Wie man überhaupt leben soll, wenn niemand mehr arbeitet und daher auch keine Lebensmittel und Co. produziert werden.


    Vielleicht mal darüber nachdenken, auf welchem Niveau du gerade jammerst.

  • turtle 1972..erst einmal danke für die ausführliche erklärung!so stell ich mir eine antwort vor!!kann dich nur weiter empfehlen.warum hat mir das so nicht mein sachbeamter erklärt??3 worte mehr=zuviel arbeit??thema ansparen<-->sparen wir ma von dem bisken.könnte ja der kühli kaputt gehn,der fernseher oder irgendwelche möbel.wir können doch zufrieden sein,das wir überhaupt geld vom staat bekommen.
    2.
    hast mich falsch verstanden.hab nix von selbstkündigen gesagt.
    wenn ich das geld nicht gehabt hätte (nurmalangenommen),der führerschein wäre abgelaufen.dies hätte ich meinem chef mitteilen müssen.der chef (!!) hätte
    mich gekündigt.ich müsste mich wieder gänzlich arbeitslos melden.dann wäre ich nur eingeschränkt vermittelbar,weil nur noch kl.3 vorhanden wäre!



    (Vielleicht mal darüber nachdenken, auf welchem Niveau du gerade jammerst.)


    auf einem ziemlich niedriegen....aber ich schliess mich der meinung an,das wir hartzler viel zuviel geld bekommen.ich bin dafür,das alle hartzler für sich selbst sorgen sollten.brauchen wir kein jobcenter mehr.die wären dann auch arbeitslos.sollen doch alle arbeitslosen sich mit einer blechdose in der hand in ihrer stadt hinstellen.macht das innenstadtbild etwas bunter.
    noch etwas:ich hab fast 40j. gearbeitet.wurde aus undefinierbaren gründen gekündigt.altersmässig is da nix mehr zu kriegen.hab ich da nicht genug eingezahlt um nun etwas herauszukriegen???

  • Die Förderung der FS-Verlängerung wäre gesetzlich nur nach dem § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) möglich. Und der sagt, dass dies nur für einen versicherungspflichtigen Job möglich ist. Da du nur einen Mini-Job hast, ist die Ablehnung korrekt.

  • Na, das mit dem "nur" sehe ich anders. Soweit die FS-Verlängerung für den Job nötig ist, gehört es m. E. n. durchaus zu den nach § 11b Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB II möglichen Absetzbeträgen.


    Ja, aber er fragte ja nach einer direkten Kostenübernahme.