Brauche mal eure Hilfe bekomme unterhalt auf gestockt da der Papa arbeitslos ist

  • :(




    Hallo


    Bin schon eine weile hier im Forum nun brauch ich etwas Hilfe


    Bekomme ein Teil Kindesunterhalt vom Amt da der Vater arbeitslos geworden ist und nur ein teil Unterhalt mir zahlen kann meine Frage ist nun :


    Habe seit dem Oktober 2010 nicht mehr vom Amt gelebt und steige bei den vielen neuen Gesetzen nicht mehr durch ich habe früher viel Ebay gemacht da mein Kind auch wachsen tut und ich nun nicht weiss wie es jetzt ist wenn mann Harz 4 bekommt einseits habe ich gelesen das 100 euro frei sind die nicht mit an gerechnet werden dann anderseits habe ich mich schlau gemacht bei einem Freund er ist Anwalt das Ebay angerechnet wird was stimmt den nun ?Dann gibt es auch im Netz wieder Berichte das Ebay nicht angerechnet wird wenn man gebrauchte Kleidung verkauft vom Kind oder Erwachsenen und Haushalt gegenstände sorry aber weiss nicht was ich nun glauben soll will auch kein Stress mit dem Amt bekommen oder dergleichen



    hoffe das ich viele Nachrichten bekomme und Hilfe hier nun finde



    lg Lilly

  • Ganz einfach: Wenn du eigene gebrauchte Sachen über Ebay verkaufst, gewinnst du unter dem Strich nichts dazu, hast also kein Einkommen, es ist nur eine Vermögensumwandlung. Dann erfolgt keine Anrechnung auf Alg II.


    Wenn du mit Dingen handelst, wo der Einkaufspreis niedriger als dein Erlös ist oder du zum Beispiel Sachen nähst und dann verkaufst, ist der Überschuss als Einkommen anzurechnen. Es müsste dann auch beim Finanzamt gemeldet werden. Beim JC würde es als selbständige Tätigkeit laufen. Es würde dann auch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit geben.