Harz 4 Bedarfsgemeinschaft mit BaföG und Wohngeld.

  • Ich ich habe da die folgende Situation: (weiß nicht ob ich hier richtig Poste, weil mein Thema drei Themen hier aus dem Forum Betrifft ?)


    Wohne mit meiner Ehefrau und meinem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft meiner Ehefrau ( sozusagen).
    Meine Ehefrau bezieht Harz 4, weil sie in Mutterschaft mit unserem kleinen ist und vorher Studiert hat somit keine anderen Ansprüche hat. Ich selber habe vor kurzem ein Studium aufgenommen und beziehe BaföG. Jetzt habe ich mir sagen lassen das wir auch Anspruch auf Wohngeld haben ( wegen der Kombination Harz 4 Bedarfsgemeinschaft und BaföG ). Aber bevor ich diese Anträge stelle, wollte ich im Vorfeld wissen, welchen Einfluss das auf die anderen Leistungen hätte. Hebt sich da vielleicht die eine Leistung durch die andere auf und und komme ich da letztlich auf +/- = 0, denn dann lohnt sich der ganze Bürokratie Aufwand vielleicht nicht.
    Also wäre Wohngeld ein Einkommen im Sinne von BaföG ? Muss ich das der BaföG Stelle melden, wird mein BaföG dadurch wieder gekürzt? Wie sieht das Bei meiner Frau aus, dass Jobcenter rechnet mein BaföG da nicht komplett ein ( in das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ), es gibt da ein Freibetrag ( unter anderem : ausbildungsgeprägter Anteil vom BaföG ). Laut deren Rechnung habe ich eine Differenz zwischen dem Festgestellten Bedarf (lt. Jobcenter) und dem Bereinigtem Einkommen ( mein BaföG ). Für diese Differenz muss das Jobcenter zwar nicht aufkommen, weil ich ja durch BaföG kein Harz 4 Anspruch habe aber könnte dass dann durch das Wohngeld abgedeckt werden ? ( falls ich da Anspruch habe ) Oder rechnet das Jobcenter das Wohngeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und der Betrag den meine Frau und mein Kind bekommen mindert sich um die Summe des Wohngeldes? Und meine letzte Frage wäre noch : Ich habe eine Steuererklärung für 2012 vor kurzem gemacht ( wusste damals nicht das, dass geht -.- ), wenn da jetzt was bei rumkommt, inwiefern wird das der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
    Wäre das ein einkommen im Sinne von Jobcenter? ( hab da was von gelesen das, dass Jobcenter die Rückerstattung auf 6-12 Monate aufteilen muss dann irgendeinen Freibetrag davon abziehen muss und den Rest anrechnen darf ???)
    So ich weiß das ist jetzt viel INPUT und Fragen über Fragen -.- aber vielleicht kann mir hier der eine oder andere doch was davon beantworten.
    Den ich blicke bei dieser ganzen Bürokratie und dem Gesetzes-Dschungel nicht mehr durch.


    PS noch eine allerletzte Frage: Würde meiner Frau noch ein Harz 4 Anspruch zustehen wenn unser Kind in den Kindergarten kommt oder auch nicht je nach dem ( er ist erst 16 Monate alt ----- bzgl. 3 Jahre Mutterschaft ). Und meine Frau jetzt ein kostenpflichtiges Fernstudium aufnehmen würde, was wir aber selber bezahlen würden ( wäre aber ein Zweitstudium, da sie ihr erstes wegen Schwangerschaft abgebrochen hatte) ? Den Theoretisch steht sie dem Arbeitsmarkt ja zur "Verfügung" ( was aber Grundsätzlich nicht relevant wäre, wegen der 3 Jahre Mutterschaft Schutz oder ? ) ???



    Vielen Dank für eure Mühe im Voraus