Benachteiligung falscher Leistungsbeginn - Widerspruchsfrist jedoch abgelaufen

  • Hallo, ich habe im März 2013 Antrag auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung gestellt und bekam diese Ende April 2013 genehmigt. Bin dauerhaft erwerbsgemindert. Der Zahlungsbeginn wurde allerdings nicht wie es vorgeschrieben ist auf den 01. März 2013 gelegt, sondern auf den 01. Mai 2013 mit der Begründung dass ich ja noch Arbeitslosenhilfe 2 bekommen habe und das Amt die 2 Monate untereinander verrechnet. Mir würde dadurch ja kein Nachteil entstehen.
    Allerdings bemerkte ich erst jetzt, dass ich die 17 % Behindertenzuschlag, also rund 65 Euro dadurch nicht bekommen habe (für 2 Monate), da diese vom Arbeitsamt vorher nicht gezahlt wurden. Nun ist natürlich schon einige Zeit die Widerspruchsfrist abgelaufen. Könnte es sein, dass ich trotzdem noch einen Anspruch auf diese ca. 130 Euro habe. Habe da etwas gelesen von einem Paragraphen 116a Satz 1 SGB XII. Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mir mitteilen ob der Beginn noch die zwei Monate zurückgesetzt werden kann oder ob ich die beiden Monatszahlungen von jeweils um die 65 Euro ausbezahlt bekommen kann, obwohl die eigentliche Widerspruchsfrist abgelaufen ist.


    Im Vorraus vielen Dank!