Muss ich ALG2 eventuell zurückzahlen?

  • Hallo Forum!


    Ich bin seit dem 1.2. arbeitslos, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe und bisher noch keinen Job gefunden habe. Nun erhalte ich ALG 1 und zusätzlich noch ALG 2 (Aufstockung oder wie sich das nennt). Jedenfalls wird ja das ALG2 im Voraus und das ALG1 im Nachhinein gezahlt. Meine letzte Ausbildungsvergütung habe ich noch im Januar erhalten.


    Der Punkt ist, dass ich gestern bereits eine Überweisung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten habe. Der Summe nach handelt es sich um das ALG2. Handelt es sich dabei dann um das Geld für den Februar?
    Ich habe vor ca. einem Jahr mal nur am Rande mitbekommen, dass jemandem sein letztes Gehalt noch angerechnet wurde und er das Geld zurückzahlen musste. Kann das auch passieren, wenn man im Februar keinerlei Zahlungen erhalten hat?


    Beste Grüße
    Mario

  • Im Alg II gilt das Zuflussprinzip, d.h. das Gehalt wird für den Monat angerechnet, in dem es auf deinem Konto zufließt. Somit brauchst du bei deiner Konstellation nichts zurückzahlen.