Privatdarlehen bei HartzIV anrechnungsfähig?

  • Hallihallo!


    Ich schreibe hier für eine Freundin, die sich etwa 800 € von ihrem Onkel geliehen hat per Überweisung. Sie macht sich jetzt verrückt, weil sie wohl Beiträge gelesen hat, in der das Darlehen als anrechnungsfähig angesehen wird. Da ich davon leider nicht wirklich etwas weiß, wollte ich mich hier mal schlau machen.

  • https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=133738&s0=darlehen&s1=verwandte&s2=&words=&sensitive=


    "Ein Darlehen, das an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, stellt damit als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar ... "


    "Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es allerdings geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen. Dies setzt voraus, dass sich die Darlehensgewährung auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt."