Weiß jemand ob es irgendwelche Leistungen gibt???

  • Hallo,


    ich oder besser wir haben ein recht kompliziertes Problem.


    Meine Lebensgefährtin ist rumänische Staatsbürgerin, die seit 14 Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Sie war mit einem Deutschen, der einen tödlichen Unfall hatte verheiratet, daher hätte sie Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft und auf Witvenrente. Ihre einzige in Rumänien lebende Verwandschaft ist ihre Mutter. Diese ist 70 und der gesundheitliche Zustand ist so das sie nun Pflege benötigt. (Herzflimmern, Bluthochdruck und Demenz)


    Nach bisherigen Auskünften scheidet es scheinbar aus sie nach Deutschland zu holen, da die Krankenkasse eine Aufnahme verweigert. Somit bleibt scheinbar nur die Lösung das meine Lebensgefährtin bis zu dem Tod der Mutter nach Rumänien zurückkehrt. Das würde bedeuten das sie ihren Job hier aufgeben muß und somit für die Existenz nur die Witvenrente bleibt. Die Höhe der Witvenrente und die Rente der Mutter wären zusammen ca 550 €. Grundsätzlich wäre das in Rumänien zum leben ausreichend, wenn das Sozialsystem auch nur annähernd so wäre wie in Deutschland. Kurz ärztliche Behandlung nur gegen bares selbst bei bestehnder Krankenversichung.
    Meine eigene Situation ist so, daß ich Frührentner bin und mich selbst um meine Eltern kümmern muß. Das bedeutet wiederum das ich sie nicht begleiten kann und sie auch finanziell nicht unterstützen kann, da ich mein Geld hier selbst zum leben brauche.


    Ich hab mal irgendwo was von Gleichstellung gelesen. Dies war im Zusammenhang mit Kindergeld, welches hier für im Ausland lebende Kinder um den Fehlbetrag aufgestockt wird wenn der Ausländische Mitbürger in Deutschland arbeitet. Gibt es irgendwelche Hilfen die aufgrund von Gleichstellung in diesem Fall greifen?? Wie zb Pflegegeld oder ähnliches??


    Zum Schluß möchte ich betonen, es geht hier nicht um irgendeine Abzocke oder Schmarotzerei, wie es gern oft hingestellt wird. Sondern um ein Problem welches wir beim besten Willen nicht mit eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln lösen können und auch wenn es sich um einen Nichtdeutschen handelt so ist es kein Tier und darf daher auch nicht eingeschläfert werden. Sorry, an alle die es ernst und fair meinen für dieses Schlußwort, es kommt durch im Internet gemachte Erfahrungen.


    MfG, Achim

  • Ich bin da nicht so bewandert. Aber ich denke mal, dass es sowas nicht gibt. Wie stellst du dir das denn vor? Die Pflegekasse deiner Lebensgefährtin (denn ihre Mutter ist ja nicht hier krankenversichert) soll für die Mutter Pflegegeld bezahlen? Überleg doch mal. Das kann ja gar nicht sein. Außerdem hat die Mutter deiner Lebensgefährtin niemals in eine deutsche Krankenkasse eingezahlt.

  • Keine Ahnung, würde ich mich auskennen, so würde ich hier nicht fragen.
    Mit genau dieser Begründung die von dir genannt wird, würde ich einem Ausländischen Arbeitnehmer das Kindergeld verwehren wenn seine Kinder im Ausland leben. Hier scheint jedoch das Kindergeld gezahlt zu werden, abzüglich dem Betrag der im Ausland gezahlt wird. Begründung Gleichstellung was jedoch umgekehrt wiederum bedeutet das dieses Kind den anderen Kindern in seinem Land gegenüber besser gestellt ist.
    Es muß sich ja auch nicht zwingend um finanzielle Hilfen handeln. Sollte es irgendwie möglich sein ihre Mutter nach Deutschland zu holen, so könnte sie weiter arbeiten und ich diese Zeit der Betreuung abdecken.