Schulden bei Antragsstellung

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin nun leider auch in der Situation H4 beantragen zu müssen. Ich habe 1 Jahr ALG1 bezogen und dann rund 6 Monate mein privates Vermögen aufgebraucht. Jetzt habe ich folgendes Problem. Vor rund 2 Jahre bin ich in eine strafrechtliche Situation gekommen, die dazu geführt hat, dass mein Konto vorübergehend von der Staatsanwaltschaft gesperrt wurde. Ich hatte keinerlei finanzielle Mittel und konnte weder Miete noch Strom etc. bezahlen obwohl ich das Geld gehabt hätte. Diese Situation hielt 3 Monate an und um die Wohnung nicht zu verlieren habe ich einen festangelegten Sparbrief, der noch 2 Jahre Laufzeit hatte, privat weiterverkauft. Dieser Sparbrief beläuft sich auf 5.000 Euro und läuft im August 2014 aus. Privaten Kreditvertrag etc. habe ich natürlich alles da.


    Jetzt sieht es aber mittlerweile so aus, dass ich jetzt Hartz4 beantragen muss und mein Privatvermögen nicht mehr bis August reicht um den Sparbrief auslösen zu können. Ich habe also "Vermögen" obwohl dieses seit knapp 2 Jahren nicht mehr mir gehört.


    Wird so ein privater Kreditvertrag anerkannt? Oder muß ich davon ausgehen, dass mein Antrag abgelehnt wird, oder was wird passieren? Ich will niemanden betrügen und habe ja auch nachweislich, bis auf einen kleinen Restbetrag, mein gesamtes Vermögen über 6 Monate verbraucht. Das Geld damals habe ich für die Miete, Strom, geringe Schulden die durch den Umstand aufgelaufen sind und einen Laptop verbraucht. Habe mir auch keinen Kopf gemacht, weil ich ja das Geld in Hinterhand hatte und wusste, dass ich es zurückzahlen kann. Habe eben nicht damit gerechnet, dass ich nun H4 beantragen muß. Fühle mich moralisch einfach extrem schlecht, weil es im entfernten Bekanntenkreis ist und mir die Person damals aus einer schweren Notlage geholfen hat, weil er ja meine entsprechenden Sicherheiten, in Form des Sparbriefes, hatte. Mein Vermieter kann ebenalls bestätigen, dass über mehrere Monate von der Person meine Miete bezahlt wurde.

  • das wird natürlich keinen im Jobcenter interessieren, zumal es sich alles sehr dubios und wenig transparent anhört. Aber man hat doch als Hartz4-Empfänger neben 150 EUro pro Lebensjahr zudem noch 750 € für einmalige Anschaffungen als Vermögensfreibetrag. Wie alt bist du denn?
    Naja, wie dem auch sei, mit deiner hanebüchenen Geschichte wirst du jedenfalls beim Jobcenter eine Bauchlandung machen!

  • Hallo, was soll daran dubios sein einen Sparbrief privat zu verkaufen? Das ist gängige Praxis, da man diesen in Notsituationen nicht auslösen kann, und es gibt entsprechende Firmen die sich darauf spezialisiert haben. Nur, dass es bei mir privat ablief. Meine Umstände, warum ich dazu gezwungen war, mögen dir dubios erscheinen aber ich kann und möchte die genauen Gründe nun auch nicht gezielt aufschlüsseln. Geh einfach davon aus, dass das was ich schreibe stimmt. Also, dass meine Konten gesperrt waren und ich durch diese Notsituation gezwungen war Geld zu borgen und ich als Sicherheit dafür den Sparbrief verkauft habe. In Zusammenhang damit sind noch andere Summen bei mir gepfändet. Diese aber direkt durch die Staatsanwaltschaft und mit entsprechenden Pfändungsbriefen nachweisbar. Nur ist dieser eine übrige Sparbrief privat verkauft worden und läuft eben noch auf meinen Namen. Daher die Frage ob und inwiefern das berücksichtigt wird. Begünstigter ist auch kein Familienmitglied oder Verwandtschaft in irgendeiner Form. Die Erläuterung warum er verkauft wurde habe ich nur erklärend hinzugefügt. Die eigentliche Frage ist aber eben eher nur ob private Kreditverträge anerkannt werden oder eben nicht. Zumindest, dass der Gläubiger damals die Miete für mich bezahlt hat kann auch durch Aussagen meines Vermieters nachgewiesen werden, da ja normalerweise die Miete immer von meinem Konto abging und dieser mir mit Wohnungskündigung drohte, da das Geld nicht mehr abgebucht werden konnte und daher die andere Person dann einsprang und das Geld privat für mich bezahlt hat.


    Die Situation ist eigentlich entfernt vergleichbar mit Zuwendungen innerhalb des Zeitraumes H4 Bezuges. Wenn man sich Geld borgt, weil zb die Waschmaschine kaputtgegangen ist, dann würde das ja normalerweise als Einkommen angerechnet werden. Es sei denn, dass man eben per Vertrag darauf hinweist, dass es nur geborgt ist. Dann wird dieses Geld was zufließt ja auch nicht als Einkommen gerechnet.


    http://sozialrechtfreiburg.wordpress.com/2011/04/20/darlehen-von-verwandten-bei-alg-ii-bezug/

  • Zitat

    Nur ist dieser eine übrige Sparbrief privat verkauft worden und läuft eben noch auf meinen Namen. Daher die Frage ob und inwiefern das berücksichtigt wird


    wenns auf deinen Namen ist, wird es dir auch ohne wenn und aber zugeordnet. ist halt alles wenig transparent. wenn ich nun von deinem Nick auf dein Alter schlussfolgere, bist du 25 Jahre alt. also 25 mal 150 € sind 3750 plus 750 € macht einen Vermögensfreibetrag von 4500 €. So groß ist das Problen nun doch wieder nicht, es sei denn, du hast noch mehr. Private Schulden werden nicht anerkannt.