Berechnung richtig?

  • Schönen guten Tag,


    ich habe folgende Frage:


    Ich habe einen 400-Euro-Job angenommen. Dieses habe ich dem Amt vor Arbeitsaufnahme auch gemeldet und der Bewilligungsbescheid wurde daraufhin mit angerechnetem Gehalt für den nächsten Monat, in dem ich auch die Arbeit aufnahm geändert. Soweit sogut.
    Durch die Arbeitsaufnahme verringerte sich natürlich auch die Leistung. Ich bekomme allerdings erst im Folgemonat am 15. mein Gehalt.
    Nun ist aber folgendes passiert. Ich bin zum Beispiel für Februar nicht auf die angerechneten 400 Euro gekommen. Nun dachte ich, die Differenz, die mir bis zu den 400 Euro fehlen, würden mir erstattet werden.
    Nach Anfrage allerdings, sagte mein Bearbeiter, dies wäre nicht so, das Geld, was ich für beispielsweise März verdient habe, würde mir im April, wenn mein Gehalt eingeht, auch noch als Zugewinn angerechnet werden.
    Sprich: für März wurden mir 400 Euro angerechnet, die ich nicht verdient habe und der Lohn von März, der mir im April ausgezahlt wurde, wird im April als Zugewinn angerechnet. Das würde ja bedeuten, dass ich für April 400 Euro Lohn angerechnet bekomme, und der Lohn von März noch einmal im April mit abgezogen wird.
    Ist das so richtig?

  • Das Geld wird erst mit dem Monat angerechnet, wo du es erhalten hast. Deshalb ist ein Kontoauszug, die Lohnabrechnung und die Einkommensbescheinigung dem Amt vorzulegen. Wenn du einen Job annimmst mit Lohnzahlung im Folgemonat, so ist eine Einkommensbescheinigung sofort vorzulegen. Hier wird gefragt, ob am Monatsende oder im Folgemonat mit Geld zu rechnen ist. Damit der Änderungsbescheid korrekt ist. In deinem Fall bitte mit allen Unterlagen zum Amt und um eine Überprüfung bitten.