Rückzahlung Arbeitlosen Geld I und II

  • Hallo bin neu in dem Forum und habe folgendes Problem.


    Ich hab letztes Jahr aufgrund von Eigenverschulden meinen Job verloren , da ich unentschuldigt gefehlt habe aufgrund meines Gesundheitlichen Zustandes.


    So kam es dazu dass ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen habe, und keinen Widerspruch eingelegte da mir gesagt wurde es hätte keinen Sin, weil mir ein Ärztliches Attest fehle.
    Ich war mit der Situation überfordert und man hatte mich zur Arge geschickt , von denen würde ich Hartz 4 bekommen , wenn ich auch bedürftig wäre , was ich zu dem Zeitpunkt auch war.


    Hartz 4 bekommen und letzte Woche habe ich einen Brief bekommen in dem steht dass ich ich die voll Rückzahlung Leisten muss wegen der Verletzung der Sorgfaltspflicht knappe 2500€.


    Mir ging es damals Mental richtig Scheiße und bin auch noch nicht ganz über den Berg was das Jobcenter auch weiß , da ich auf deren Anforderung bei einem Psychologen war , der mir ein weiters halbes Jahr Zeit zur Erholung gegeben hat.


    Das heißt so viel, ich bin immer noch beim Jobcenter und weiß nicht wie ich diese 2500€ erstatten soll, und ob ich mich dagegen in irgend einer Art wehren kann .


    Bitte um Hilfe, kennt sich einer Damit aus ?

  • also wenn dir das ALG1 für drei Monate gesperrt wurde, dann gilt das natürlich auch für's ALG2. Das hat man scheinbar beim Jobcenter übersehen. Tja, nun musst du mit dem Jobcenter eine Ratenrückzahlung vereinbaren, so etwa 30 bis 40 Euro im Monat.

  • Kriege ich nie im Leben hin da ich noch andere schulden habe.


    Ich habe das ganze ja nicht grundlos gemacht, meine Dummheit war damals nur das ich dass nicht über den Artz gemacht habe.
    Ein Psychologisches gutachten müsste den auch vorliegen, da ich auf derer Anordnung bei einem war.


    Weiß keiner Hilfe ?

  • Für die Dauer der ALG 1 - Sperre gibt es mit 30 % Sanktion nur einen H4 - Kredit. Sozialhilfe ist ausgeschlossen. Aber du kannst dann Wohngeld beantragen, wenn du Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bist.