Nach Fortbildung kein ALG ?

  • Moin,


    ich hab da mal eine Frage. Heute war ich bei der Agentur für Arbeit und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Ich habe jetzt meine 2 jährige Fortbildung zum Bautechniker abgeschlossen und man hat mir gesagt das ich mich arbeitslos / arbeitssuchend melden muss. Hab ich gemacht.
    Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe weil ich vor der Ausbildung kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet habe. Ich habe einige Jahre in meinem gelernten Beruf gearbeitet aber nie durchgehend 1 Jahr, deshalb habe ich die Fortbildung angefangen und nun auch erfolgreich beendet. Jetzt hat mir die Dame im Amt gesagt das ich keinen Anspruch auf Geld habe (da kein Jahr durchgehend gearbeitet) aber ich habe ja Ausgaben und finde wohl kaum von jetzt auf morgen einen Job.
    Werde ich jetzt für meine Fortbildung bestraft oder wie bzw. wo kann ich Geld für mein Lebensunterhalt erhalten, für eine zeitliche Überbrückung bis ich Arbeit gefunden habe.


    Hoffe Ihr könnt mir helfen bin echt etwas verzweifelt nach der Aussage der Dame.
    Danke Hans