Haushaltsgemeinschaft wird unterstellt

  • Hallo zusammen,


    ich finde es toll, dass es solch ein Forum gibt und hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.


    Anfang Juni hab ich meinen Antrag auf ALG2 gestellt um die Zeit bis September, bis zu Beginn meiner neuen Stelle zu überbrücken, seitdem werde ich nur noch vom Jobcenter schikaniert.


    Ich bin Ü25, hab mit meiner Mutter einen Mietvertrag über ein Zimmer in Ihrer Wohnung abgeschlossen (sie befindet sich im Haus meiner Großeltern), da sie es nicht mehr einsieht mich nach meinem Studium durchzubringen. Ich zahle also Seit Januar an sie Miete... Wir leben sozusagen in einer Wohngemeinschaft, ich darf Küche und Bad mitnutzen, komme aber für mich selber auf, mach meine Wäsche selbst etc.. Wir bilden also keinen gemeinsamen Haushalt.


    Nun ist es so, dass mir das Jobcenter eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt, obwohl ich ihnen während unseres Briefwechsels klar gemacht habe, dass dem nicht so ist. Vorhin haben sie jemanden vorbeigeschickt um meine Wohnverhältnisse zu überprüfen, was ich abgelehnt habe, da ich das als pure Schikane empinde. Er wollte anhand der Zimmeraufteilung feststellen ob wir eben einen gemeinsamen Haushalt bilden. Zur Not wollte er auch meine Großvater befragen, da ist mir beinahe die Hutschnur geplatzt....


    Der gute Herr konnte also nicht überprüfen ob wir in einem Haushalt leben.


    Meine Frage ist nun, wie ich am besten weiter mit diesen Herrschaften umgehe? Bzw. was wohl noch auf mich zukommt.


    Danke schonmal für eure Hilfe.

  • Du bist deiner Mitwirkungspflicht also nicht nachgekommen, richtig?


    Wenn du nichts zu verbergen hättest - im Sinne de ALG II - hättest du ihn ja reinlassen können. Es entscheidet nicht dein Gusto "Das ist aber Schikane" über die Angemessenheit.

  • So werden die das vermutlich auslegen...
    Mir gehts darum, dass die die Tatsache das ich keine eigene Küche und Bad habe als Indiz für eine Haushaltsgemeinschaft auslegen wollen. Welche wie gesagt nich vorhanden ist. Ist es überhaupt meine Pflicht so jemanden reinzulassen?

  • Es gibt KEINE Mitwirkungspflicht bei einer Haushaltsgemeinschaft. WENN die Mutter einen Schriftsatz ausstellt:
    Ich unterstütze Herrn ...... weder in Geld noch in Geldeswert
    ist der Haushaltsgemeinschaft widersprochen (dem § 9 Abs 5 SGBII).
    Der BGH hat in einem Grundsatzurteil festgelegt, das wegen einer Haushaltsgemeinschaft KEINE besonderen Nachweise durch ein JC erzwungen werden darf!!!
    WENN eine solcher Schriftsatz besteht, MUSS JEDES JC diesen anerkennen und eine HHG ist NICHT existient.
    Durch den § 9 Abs. 5 SGBII soll eine Unterstützung KONSTRUIERT werden, die gesetzlich NICHT existiert!!
    WENN die Unterhaltspflicht erloschen ist, IST sie erloschen, daran kann auch der § 9 Abs 5 SGBII nichts ändern.
    Falls trotz dem Schriftsatz ALGII abgelehnt wird, ist derjenige/diejenige SB wegen VORSETZLICHER Körperverletzung anzuzeigen!! (wegen fehlender lebensnotwendiger Mittel). Weiterhin sollte ein solches Verhalten veröffentlicht werden.
    Irgendwann aollten auch SB merken, das sie keine Götter sind und sich an Gesetze halten müssen!!


    Gruß
    Ernie

  • Es ist rechtlich NICHT möglich, ALGII ohne Mietkosten zu zahlen:
    Durch die Zahlung von ALGII wird eindeutig die Haushaltsgemeinschaft DURCH das Jobcenter widerlegt jedoch
    durch die Nichtzahlung von KDU die Haushaltsgemeinsschaft unterstellt.
    Das ist völlig widersinnig, entweder besteht HHG oder sie besteht nicht.
    Sofortige Mahnung der KDU mit nachfristsetzung, einschl. sofortiger Klageandrohung beim Sozialgericht nach Überschreitung der Nachfrist.
    Weiterhin schriftlich Mahnung der Mietkosten der Mutter vorlegen, das nach Beendigung der Mahnzeit Rausschmiss aus der Wohnung und somit Wohnungslosigkeit entsteht!!


    Anmerkung für Stylewolf:
    Es besteht hier bei HHG KEINE Mitwirkungspflicht, weil durch den Schriftsatz der Mutter die HHG NICHT besteht.
    Was RECHTLICH nicht besteht, kann auch durch einen Hausbesuch nicht bewiesen werden.


    Gruß
    Ernie