Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt

  • Hallo!


    Zum 5. Mai sind mein freund und ich zusammengezogen, da ich einen neuen Job habe und er sich hier im Umfeld etwas suchen möchte. Seit dem 31.5. ist er auch exmatrikuliert und hat sich zum 1.6. arbeitssuchend beim hiesigen Jobcenter gemeldet und ALG II beantragt. Kürzlich wurde aber sein Antrag abgelehnt, mit der Begründung, er hätte meine Vermögensverhältnisse nicht dargelegt. Da wir nach § 7 IIIa SGB II keine Bedarfsgemeinschaft sind,


    (Ich habe meinen Erstwohnsitz woanders als er, in der Wohnung ist nur mein Zweitwohnsitz
    Er hat einen Untermietvertrag und muss sich hälftig an den Miet- und Nebenkosten beteiligen
    Sonstige Kosten für Lebensmittel, Internet etc. sollten eigentlich hälftig geteilt werden
    Wir wohnen erst seit zwei Monaten zusammen, haben keine Kinder, pflegen keine Angehörigen etc.
    Es gibt beiderseits keine Verfügung über die Finanzen des jeweils anderen)


    habe ich ihm natürlich meine Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt.
    Das hat er dem Jobcenter mit dem Hinweis mitgeteilt, bei Bedarf sollten Sie die Unterlagen schriftlich direkt von mir anfordern, was nicht geschehen ist.
    Nach der Ablehnung hat er sich einen Anwalt gesucht, aber statt des Anwalts für Sozialrecht wurde ihm ein Anwalt der frisch von der Uni kommt zugeteilt. Klar muss jeder mal anfangen, aber... Er hat dann den Widerspruch für meinen Freund ans Jobcenter geschickt.
    Da meinem Freund jetzt das Geld ausgeht und er sich erneut Geld von einem Freund leihen musste, da ich dazu derzeit nicht in der Lage und langsam auch nicht mehr gewillt bin, hat er wieder beim Jobcenter vorgesprochen. Auf die Frage, wieso die mich nicht einfach angeschrieben hätten, kam eine Antwort, die sinngemäß lautete: "Da wir ja nicht wissen ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, dürfen wir das nicht". Ihm wurde ein Fragebogen mitgegeben, den er ausfüllen soll, um zu überprüfen, ob wir tatsächlich keine Einstehgemeinschaft sind. Muss er diesen Fragebogen wirklich ausfüllen? Oder sollten wir erst einmal abwarten, was das Jobcenter sagt und gegebenenfalls klagen? Der Anwalt meinte, dass wir das ausfüllen solten, aber ich sehe das ehrlichgesagt anders, da ich keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennen kann, dass man nach 4 Wochen zusammenleben (zum Zeitpunkt der Antragstellung) davon ausgehen kann, dass ich für ihn aufkommen werde oder er für mich.
    Was also tun, den Anwalt wechseln und einen erfahreneren Anwalt für Sozialrecht suchen? Den Fragebogen ausfüllen? Oder einfach abwarten?


    Und die nächste Frage wäre, bin ich in der Beweispflicht, dass wir keine Bedarfs-/ Einsteh oder ehehnliche Gemeinschaft sind, wenn ich das mittlerweile schriftlich dargelegt habe, wieso das nicht der Fall ist?