Künigung wegen Krankheit

  • Hallo zusammen


    ich habe mal eine frage


    ich habe im Jahre 2011 eine Arbeitstelle wegen gesundheitlicher Gründe aufgeben müssen wurde zum Amt zum Amtsarzt geschickt es liegen einschränkungen vor.
    Zur Zeit bin ich als Lagerist beschaäftigt und mir wurde bestätigt das ich keinen schweres Tragen und auch nicht in Zwangshaltung.


    Kann ich meine jetzige Arbeit aufgrund des Gutachtens Aufgeben ohne eine Sperre vom Amt oder Arbeitsamt zu bekommen


    Gutachten wurde am 18.01.2012 gerschrieben



    Gruss
    dragono2


  • Kann ich meine jetzige Arbeit aufgrund des Gutachtens Aufgeben ohne eine Sperre vom Amt oder Arbeitsamt zu bekommen


    Dazu gibt es bei der Arbeitsagentur Vordrucke: Darauf lässt du dir einerseits von deinem Arzt bestätigen, dass du aus gesundheitlichen Gründen deine Arbeit nicht mehr ausführen kannst und er deshalb zur Arbeitsaufgabe rät. Zum Zweiten musst du dir vom Arbeitgeber bestätigen lassen, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für dich hat.

  • Die Geschäftsanweisung der BA zu § 159 SGB III sagt: "(4) Wurde dem Arbeitslosen die Arbeitsaufgabe ärztlicherseits angeraten, kann ggf. ein wichtiger Grund aufgrund von Erklärungen des Arbeitslosen und des behandelnden Arztes anerkannt werden. Hierzu ist der Vordruck nach Muster der Anlage 4, Liquidation Anlage 5, als BK-Text bereitgestellt, zu verwenden. Andere Atteste können zusammen mit Erklärungen des Arbeitslosen verwendet werden, wenn sie inhaltlich den Anforderungen des Vordruckes genügen. Der Fachdienst ist schon bei geringen Zweifeln einzuschalten."
    https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai407897.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407900

  • hallo


    hab mal eine frage hab heute meine kündigung erhalten mit der kündigfrist zum 15.10 und grund ist betrieblich


    muss ich jetzt mit einer sperre rechnen ?


    Nein. Eine Sperre gibt es nur, wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführst, indem du dein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund löst bzw. durch vertragswidriges Verhalten Anlass zur Kündigung gegeben hast.