Angeblich zu Unrecht bezogene Leistung

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier.Hoffentlich habe ich das neue Thema im richtigen Forum erstellt?!


    Kurz zu meiner Person :


    Ich komme aus Hannover, weiblich und 31 Jahre alt.Ich habe eine 5jährige Tochter, bin berufstätig in einer Teilzeitbeschäftigung und in einem Nebenjob und erhalte ergänzend Hartz4.


    Eigentlich habe ich immer wieder "Ärger" mit dem Job Center,seit ich meine Umschulung 2012 abgeschlossen habe und in meinem neuen Beruf arbeite.Ich beziehe erst seit der Trennung 2010 ergänzende Leistungen.
    Einmal ging es auch soweit, dass ich zum Anwalt gegangen bin und auch zu Recht.Allerdings glaube ich, dass ich seit dem irgendwie besonders beliebt bin bei meinem Job Center...:p


    Ich habe jetzt gerade einen besonders seltsamen Fall und da gerade Wochenende ist und es mir keine Ruhe lässt,hoffe ich auf Eure Hilfe.
    Dazu muss ich etwas ausholen.


    Ich habe bis Februar 2014 bei Firma A in Teilzeit 20 Std monatlich gearbeitet und bei Firma B eine Nebenbeschäftigung gehabt.
    Ab März 2014 habe ich getauscht. Bei Firma A habe ich seit dem die Teilzeitbeschäftigung und bei Firma B die Nebenbeschäftigung.
    Im Vorfeld hatte ich mit meiner Sachbearbeiterin darüber gesprochen und es war soweit alles in Ordnung.
    Ich hAbe meine neuen Arbeitsveträge zum Job Center geschickt und nach dem ersten Monat , also im April,auch meine Verdienstbescheinigungen.
    Ende April bekam ich dann noch meine Stadtwerke Abrechnung mit einem Guthaben. Diese habe ich auch an das Job Center geschickt.Seitens des Job Centers passierte aber erst einmal nichts.
    Logischerweise hatte ich eine kleine Überzahlung, da ich auch ca. 80€ mehr verdiene als vorher.Dies hatte ich auch mit meiner Sachbearbeiterin besprochen,bzw. sagte Sie mir, dass wenn es zu einer Überzahlung kommt, ich diese ja zurückzahlen muss.( Sachbearbeiterin = die Dame die mir meine Eingliederungsvereinbarungen zuschickt und mich einmal alle Jubel Jahre sehen möchte, also nichts mit Leistungen direkt zu tun hat)


    Im Juni schrieb ich das Job Center an und bat um Neuberechnung, da sich meine finanziellen Verhältnisse ja schon vor längerer Zeit geändert haben. Ich schrieb auch (dummerweise?!) in den Brief, dass ich es bezeichnend finde, dass sie sich zum wiederholten Mal, so lange Zeit lassen mit der Neuberechnung und dass es ja 2012 nach meiner Umschulung ja schon einmal so problematisch war( der Fall mit dem ich zum Anwalt ging) Wieder passierte nichts. Im Juli!!! erhielt ich dann Post mit einem Vorübergehenden Bewilligungsbescheid und mit einem separaten Schreiben, aus dem hervorging, dass mein Guthaben der Stadtwerke mit meinem Leistungsanspruch für den kommenden Monat verrechnet wird. soweit so gut. Außerdem sollte ich noch ein paar Abrechnungen nachreichen, damit endgültig über meinen Anspruch entscheiden zu können.Dies habe ich innerhalb der angegebenen Frist (10.08)auch getan.
    Heute 04.10 habe ich Post im Briefkasten....


    Ich habe zu Unrecht Leistungen bezogen, soweit klar, damit hatte ich ja schon gerechnet, ABER ich hätte im Zeitraum vom 01.04-31.07.2014 zu Unrecht den Mehrbedarf für Alleinerziehende bezogen ?!


    Wie kommen die denn darauf? Ich bin seit 2010 alleinerziehend und an dieser Situation hat sich seit dem nichts geändert, noch habe ich dem Job Center irgendetwas gemeldet, dass Grund zu der Annahme geben würde, dass ich nicht mehr alleinerziehend bin.Ich habe zwar einen Freund, wir wohnen aber nicht zusammen und so lange das so ist, geht es das Job Center ja eh nichts an.
    Ich kann mir nur erklären, dass vielleicht der Vater meiner Tochter in der Zeit Leistungen vom Job Center erhalten hat und irgendwie angegeben hat, dass seine Tochter ja nun auch ab und zu mal bei Ihm ist.Ich kenne mich da überhaupt nicht aus.
    Allerdings wäre es dann nur logisch wenn das Job Center diese 140€ und paar gequetschte dann zu gleichen Teilen aufteilen würde, aber nein


    Im April sollen es 100,50€
    Im Mai 98,73€
    Im Juni 34,37€
    und im Juli 13,54€ zu viel Mehrbedarf für Alleinerziehende gewesen sein.
    Sicherlich ist es unüblich, dass hier so genaue Zahlen geschrieben werden, aber letzten Endes bekommen ja eh alle irgendwo das selbe ;-)


    Ich habe hier ja nun wirklich einen Roman geschrieben.... Hoffentlich erbarmt sich jemand und liest diese ganzen Zeilen ;-) und hat am Ende vielleicht sogar die Lösung/Antwort auf diesen Quatsch.


    Liebe Grüße und einen schönen Abend noch


    Kamikaze


    Ps: der Lohn aus dem Nebenjob ist jeden Monat der gleiche,falls es noch wichtig sein sollte

  • Das hängt mit den im Gesetz bestimmen Modalitäten zur Anrechnung von Einkommen zusammen. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass mit Einkommen zuerst die Bedarfe, die über die Agentur für Arbeit laufen (Regelbedarfe und Mehrbedarfe) zu decken sind und dann erst die Kosten der Unterkunft.


    Dein Regelbedarf ist 391 Euro, dein Mehrbedarf xx,xx Euro. Wenn du also jetzt (beispielsweise) 400 Euro anrechenbares Einkommen hast (und man vorher gar kein Einkommen angerechnet hat) wird man halt von dir 391 Euro Regelsatz und 9 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehung zurückfordern. Das hat nichts damit zu tun, dass du angeblich nicht alleinerziehend wärst oder so.


    Denn: gäbe es den Mehrbedarf für Alleinerziehung immer, also unabhängig von jeglichem Einkommen, würde ja jede Alleinerziehende in Deutschland diesen Mehrbedarf bekommen. Der ist aber natürlich einkommensabhängig wie jeder andere ALG 2 Bedarf auch. Kannst du ihn durch dein Einkommen selbst decken, gibt es ihn nicht.


    BTW: das Amt hat EIN Jahr Zeit, Erstattungsforderungen zu berechnen. Insoweit war dein Brief vom Juni tatsächlich unangebracht. Die wichtigste Aufgabe ist erstmal, den Lebensunterhalt Hilfebedürftiger zu sichern. Dann erst, mögliche Überzahlungen zurückzufordern. Oder wäre es dir lieber gewesen, eine andere Alleinerziehende muss noch Tage oder Wochen auf ihr Geld warten und weiß nicht, wie sie ihre Familie ernähren soll, nur, damit man dir schön schnell mitteilt, dass du xx Euro zurückzahlen musst?

  • Zitat

    Ich kann mir nur erklären, dass vielleicht der Vater meiner Tochter in der Zeit Leistungen vom Job Center erhalten hat und irgendwie angegeben hat, dass seine Tochter ja nun auch ab und zu mal bei Ihm ist.Ich kenne mich da überhaupt nicht aus.


    Du weißt aber schon, dass du eine Mitwirkungspflicht hast und jede Veränderung mitteilen musst? Wenn deine Tochter tageweise nicht bei dir lebt, musst du das melden!

  • Hallo Turtle1972,


    Danke für die schnelle Antwort.Jetzt wird für mich auch ein Schuh draus!Ich war davon ausgegangen, dass dieser Mehrbedarf Alleinerziehende für jede/n die gleiche Summe ist, so wie der Regelsatz.


    Allerdings kommt hier dann aber wieder die nächste Frage für mich auf...Ich verdiene konstant 80€ mehr, soll aber für jeden Monat eine Unterschiedlich hohe Summe zurückzahlen?Ich habe keinen Bescheid bekommen, in dem mir jeden Monat eine andere Summe bewilligt wurde.


    Es ging nicht darum mir nur meine Rückzahlung auszurechnen,dass könnte ich schon selber, meine ganze berufliche Situation hat sich geändert.Das es dann nen halbes Jahr dauert um einen endgültigen Bescheid zu schicken, ist schon etwas seltsam... wollte nicht im einzelnen auf diesen Fall vor zwei Jahren eingehen, weil es mit dieser Frage nichts gemeinsam hat, aber gefühlt ist es ansatzweise so wie damals...fängt auch alles so seltsam an. Damals sollte ich angeblich ca. 1000€ zurückbezahlen.Am Ende war es tatsächlich nicht ein Cent!das ganze hat sich auch über ein halbes Jahr hingezogen.Quasi von Bewilligungszeitraum zu Bewilligungszeitraum,so wie jetzt.Extrem störend sind dann auch die Formulierungen in diesen Rückforderungsschreiben.
    Mir wird unterstellt, dass ich mutwillig zu viel Geld bekommen habe, obwohl ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin.


    Der Kindsvater holt sein Kind ab, ja, aber man kann nicht behaupten, dass Sie tageweise nicht bei mir lebt.

  • Guten Morgen,


    Ich hab alles noch mal ganz genau durchgesehen und kann mich nach wie vor die unterschiedlichen Rückzahlungsbeträge nicht erklären.
    Mein Abschlag für Heizung hat sich zum 01.06 von 68 auf 49€ verringert.Das Job Center hat mir aber ja schon vorsorglich in meinem Bewilligungsbescheid gesagt, dass ab Mai keine Heizkosten gezahlt werden, bis die Jahresabrechnung vorliegt.Soweit alles klar und logisch.
    In der Anhörung werden allerdings auch Heizkosten zurück gefordert. Jetzt ist endgültig Verwirrung da, habe ja schon ab Mai keine Heizkosten mehr bekommen....Da es ja bis August gedauert hat, ehe ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen habe,dass das Job Center auch in diesem die neuen Heizkosten von 49€ berücksichtigt hat, kann ich ja gar nicht zu Unrecht Leistungen für die Heizkosten bekommen habe, da ich gar kein Geld dafür bekommen habe.


    Es mag ja so klingen, als wenn ich total ahnungslos bin, aber nein, ich kann einen Bescheid lesen und weiß auch was ich für eine Mitwirkungspflicht habe. das passt alles irgendwie nicht zusammen.
    Die Sachbearbeiterin die das Schreiben aufgesetzt hat, sagt mir auch nichts.
    Naja ich kann ja Widerspruch einlegen...


    Ich verdiene seit März das gleiche Geld im Haupt, sowie im Nebenjob, also keine Schwankungen.



    Zu meiner Tochter :Sie ist keine 12 Stunden am Stück bei Ihrem Vater!
    Und selbst wenn der Vater das so angegeben hat, müsste es mir dann nicht auch mitgeteilt werden, wieso mir da Leistungen gekürzt werden?

  • Wenn es im August einen Bescheid mit Heizkosten gab, dann hast du die Heizkosten auch im August nachgezahlt bekommen, wenn der Rückforderungsbescheid erst nach August erstellt wurde, wovon ich ausgehe, sonst würdest du ja jetzt im Oktober nicht danach fragen, dann sind natürlich auch Heizkosten mit überzahlt.


    Ansonsten nochmal: ohne Bescheid kann man schlecht was dazu sagen, ob die Beträge stimmen. Aber angesichts deines Vortrages zu den Heizkosten ist es wohl eher so, dass du die Bescheide nicht richtig lesen kannst.


    Widerspruch kannst du erst gegen einen Bescheid einlegen, nicht gegen die Anhörung.

  • [quote='Turtle1972','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=86660#post86660']
    Denn: gäbe es den Mehrbedarf für Alleinerziehung immer, also unabhängig von jeglichem Einkommen, würde ja jede Alleinerziehende in Deutschland diesen Mehrbedarf bekommen. Der ist aber natürlich einkommensabhängig wie jeder andere ALG 2 Bedarf auch. Kannst du ihn durch dein Einkommen selbst decken, gibt es ihn nicht.
    @ TE:
    Der Mehrbedarf für Alleinerziehung für Arbeitnehmer hat einen anderen Namen: Steuerklasse 2 !!

  • Bescheid vom 18.02 :Ab 05/2014 werden keine Heizkosten berücksichtigt, legen Sie zu diesem Zeitpunkt Ihre neue Enercityabrechnung vor.
    Seit Mai habe ich keine Heizkosten mehr bekommen.Im Bescheid vom 18.02.14 wird der Anspruch auch ohne HK berechnet.Mai kam die Abrechnung für HK.Abrechnung im Mai eingereicht.
    Der Änderungsbescheid bzw vorläufiger Bescheid ist vom 22.07.14,weil es trotz Abgabe aller Unterlagen einfach so lange gedauert hat und zwischendurch noch der Weierbewilligungsantrag gestellt werden musste.


    Hier wird Guthaben von HK mit Anspruch für 08.14 verrechnet und in diesem Bescheid tauchen dann erstmals wieder HK auf.
    Also wie sollen wir von Mai bis Juli Heizkosten zurückzahlen, obwohl wir ab Mai ja keine mehr bekommen haben?
    Für April sind es ein paar Euro, die mir einleuchten, da die HK Abrechnung Ende April vom Versorger erstellt worden ist und mir im Mai zugegangen ist.


    Die Anhörung war diesen Samstag im Kasten und eine Aufforderung zur Mitwirkung.Muss noch weitere Lohnabrechnungen abgeben.Hier kommt bestimmt dann wieder ein Änderungsbescheid...Mein Bewilligungszeitraum ging vom 01.02 - 31.07.2014.Vorläufige Bewilligung am 22.07.2014 bekommen.Bis hier stimmt auch alles und mit der Anhörung von Samstag von neuer Sachbearbeiterin wirds komisch.
    Aktueller Zeitraum 01.08.14- 31.01.15 aktuell noch nicht endgültig entschieden.


    Anhörung: kann ich mich zu äußern, das war mit "Widerspruch" gemeint.