Erstaustattung Wohnung nach Trennung

  • Hallo
    ich habe mich von meinem Partner getrennt, momentan leben wir aber noch zusammen in einer Wohnung, und vor 3 Wochen die Erlaubnis des Jobcenters bekommen, dass ich für mich und meine 3 Kinder eine Wohnung suchen darf.
    Am Donnerstag wurde mir von unserer alten Sachbearbeiterin die Wohnung und die Kaution genehmigt und ich soll morgen erstmal zu Ihr mit dem Mietvertrag kommen und danach zu meinen neuen Sachbearbeiter gehen.
    Ich hatte am Donnerstag schon einen Antrag auf Wohnungserstausstattung, den ich im Internet gefunden habe, dabei den Sie aber nicht annehmen wollte, da erstens der neue Sachbearbeiter dafür zuständig wäre und 2. würde ich sowieso nur ein Darlehen bekommen, da man eine Erstaustattung nur bekommt wenn man bei den Eltern auszieht.
    Ich habe es aber im Internet anders gelesen und stehe nach der Trennung nur mit dem Kinderzimmer und ein paar Küchengeräten da....
    Kann mir hier jemand helfen was nun stimmt? Steht mir wirklich nur ein Darlehen zu? Ok ein Darlehen ist besser als nichts, aber wenn ich die Kaution und das Darlehen über mehrere Monate abzahlen muss dann fehlt dieses Geld wieder an anderer Stelle und jetzt kommt auch noch der Winter und ich muss drei Kinder einkleiden.... Unsere Beratungsstelle für Arbeitslose hat nun eine Woche Urlaub und der Mietvertrag läuft ab dem 1.11. und so wie es aussieht muss ich einen kompletten ALG2 Neuantrag stellen... Mir schwirrt jetzt schon der Kopf....
    Bitte helft mir mit Gesetzestexten, Erfahrungen oder Ratschlägen


    Vielen Dank im Vorraus

  • Hallo,


    ich weiss nicht, ob dein Partner nach dem Auszug noch alle Kinderzimmermöbel benötigt. Ansonsten kannst du eine Erstausstattung beantragen. Diese ist grundsätzlich als Beihilfe, nicht als Darlehen, zu erbringen. Stelle nachweisbar einen schriftlichen Antrag.


    wevell

  • Nein Kinderzimmer nehme ich mit, deswegen habe ich geschrieben, dass ich nach der Trennung nur noch Kinderzimmer und ein paar Küchengeräte habe.
    Wie soll ich den schriftlichen Antrag nachweisen? Eine Kopie mitnehmen und den Eingang darauf unterschreiben lassen?
    Meine jetztige Sachbearbeiterin hat mich schon schief angesehen, als ich Donnertstag meinte, dass ich die genehmigung für die Wohnung schriftlich brauche. Die meinte sogar "das ist unnötigt, wofür brauchen sie das?"
    Ich hab Ihr dann gesagt, dass ich es für mich und für den Vermieter brauche, da er mir durch meine Privatinsolvenz die Wohnung nur vermietet wenn das Jobcenter dirket an Ihn überweist und das brauche ich bei der Vertragsunterzeichnung schriftlich. Sie hat dann tatsächlich die Augen verdreht, bevor sie zum Kopierer ging....

  • Hallo,


    bitte freundlich darum, dass eine Kopie gemacht wird und darauf der Eingang bestätigt wird. Ich habe damit ( mittlerweile ) keine Probleme. Beantrage gleichzeitig auch Erstattung der Umzugskosten.


    Achte bitte darauf, dass die Darlehenstilgung nur in Höhe von 10 % deines Regelbedarfes erfolgt.


    wevell

  • Ich habe heute den ALG2 Hauptantrag für mich und die Kinder und den Antrag auf Erstausstattung für Möbel abgegeben. Mein neuer Sachbearbeiter ist ganz schön streng und hat mir Fragen gestellt die ich nicht in Ordnung fand. Zb ob ich mir sicher bin, dass ich mich trennen möchte, nicht dass wir in den nächsten paar Wochen wieder zusammen kommen, denn dafür wäre der Aufwand zu groß. Ich habe ihm dann gesagt, dass wenn ich mir nicht sicher wäre ich den ganzen Aufwand garnicht auf mich nehmen würde. Ich habe drei Kinder und bin ganz auf mich alleine gestellt und es ist schon eine echte Herausforderung den Alltag mit drei Kindern (von denen 2 Therapien haben) zu bewältigen und jetzt kommen noch die ganzen Behördengänge und der Papierkram hinzu. Darf der mich sowas überhaupt Fragen?
    Wegen der Möbel musste ich mich dann auch noch ausführlich rechtfertigen. Es ist nunmal so, dass er alle Möbel damals mit in die Beziehung gebracht hat und da er sich nicht trennen möchte, legt er mir nun Steine in den Weg, damit ich Angst vorm weggehen habe.
    Ich habe heute eine genaue Liste der Dinge die ich benötige und der Dinge die ich mitnehme mitgebracht. Er meinte er schreibt einen Auftrag für den Außendienst, damit dieser sich die Wohnung ansehen kann. Habe ich denn in meiner Situation anspruch auf diese einmalige Beihilfe? Ich hoffe der Außendienst kommt schnell, da ich den Antrag zum 1.11.14 gestellt habe und auch in dieser Zeit in die Wohnung einziehen möchte.
    Er meinte auch ich soll mich so schnell wie möglich ummelden auch wenn ich dort noch nicht wohne, da er sonst vielleicht die Anträge nicht bearbeiten kann. Ich bin jetzt noch bis zum 31.10.14 im Leistungsbezug unter der BG meines Ex und der alten Anschrift, wenn ich mich vorher ummelde falle ich doch früher aus dem Leistungsbezug, oder?
    Ganz ehrlich ich hab das Gefühl das wird alles zuviel. Ich habe nach dem Termin heute angst, dass alles schief geht. Der Sachbearbeiter hat mir nämlich nicht das Gefühl gegeben dass wir das hinkriegen.