Ansprüche nach Ausbildungsende (Teilhabe am Arbeitsleben)

  • Hallo,


    bin momentan etwas verwirrt und verunsichert. Ich mache derzeit noch eine außerbetriebliche Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Also eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Da ich meinen alten Beruf aufgrund einer Erkrankung/Behinderung nicht mehr ausüben konnte, bekomme ich Ausbildungsgeld (wg Teilhabe am Arbeitsleben/Behinderung) von der Agentur für Arbeit und aufstockend Hartz 4 vom Jobcenter. Im Januar werde ich die Umschulung abschließen und bin natürlich schon fleißig dabei Bewerbungen zu schreiben.
    Grundsätzlich kann man ja eigentlich nach der Ausbildung ALG I beantragen. Allerdings ist meine Ausbildung ja erstens außerbetrieblich und zweitens eine spezielle aufgrund von Behinderung... Jetzt ist meine Frage... Wie geht es finanziell für mich weiter, sollte ich nicht direkt eine Stelle finden? Bleibt mir dann erstmal nur Hartz 4? In meiner Klasse gehen Gerüchte um, dass wir ebenfalls einen Anspruch auf ALG I hätten. Aber was wäre dann die Berechnungsgrundlage dafür?


    Danke im Voraus.


    Lg Lara