Brauche Hilfe einnmalige Leistungen, KDU, Vorgehen der SB

  • Hallo,


    Ich unterstütze und helfe zwei Personen A+B (haben nichts miteinander zu tun).
    Gleiches JC gleicher Ort.


    Beide beziehen ALG II, beide vertrauen den SB`s beim JC und sind nicht in der Lage
    Ihre Ansprüche (da sie keine Ahnung haben beide über 60 Jahre) durchzusetzen.


    Sie nehmen das ALLES, als wird wohl seine Richtigkeit haben, an.


    Nach Durchsicht der Bescheide und Unterlagen war ich schockiert.


    BRAUCHE daher dringend HILFE!!!!! ( Vorsicht etwas länger )
    Person A Dame 60 Jahre, kein Führerschein, kann mit Internet überhaupt nicht (Lungen-, Nieren und Psychisch krank, neue Hüftgelenke usw.)
    Zur Geschichte:
    In 2013 wurde Ihr die WG von Seiten der Vermieter gekündigt. Muss im Januar gewesen sein. Mietschulden, da Sie geschieden wurde, Ehemann zog aus. Das JC zahlte ab da nur noch den KDU für eine Person nach Richtlinie.
    Eine Kostensenkungsaufforderung wurde nicht ausgesprochen.


    Bezahlbare Wohnungen nach den Richtlinien des JC sind definitiv nicht vorhanden.
    Im Dezember stand die Zwangsräumung an, aber immer noch keine neue Bleibe.


    Person hat im Laufe der Zeit immer folgendes falsch gemacht: Nie schriftliche Anträge gestellt!
    Hat immer alles nur mündlich bei SB nachgefragt und dessen Aussagen so auch akzeptiert.


    Eine Übernahme der Lagerkosten des Inventars wurde ebenso nicht gezahlt.


    Da hier extreme Not in Verzug war, habe ich 2 Tage vor der Zwangsräumung, den Auszug und die Lagerung geregelt. Habe zum Glück viele Freunde.
    A ließ ich daraufhin in eine stationäre psychologische Klinik einweisen. Fast 2 Monate. ( Januar-Februar). Bis Juni kam sie bei Bekannten unter, die sie in der Klinik kennengelernt hat.
    JC zahlte also von Januar- Juni keine KDU zahlen.


    Zu Juli musste sie aber auch dort raus.
    In ihrer Verzweiflung mietete sie eine völlig überteuerte Wohnung. 9,50 Euro m² völlig überteuert, selbst für die hiesige Region. Normal liegen wir hier bei den kleinen Wohnungen so bei 6-7,50 Euro. Den Vermieter hat es nicht interessiert dass sie nur ALG II hat.
    Hauptsache vermietet. Auch diesen Umzug habe ich geregelt. Für A war klar, dass es nur eine Übergangslösung war. Also kündigte sie die Wohnung zum 31.10.2014.


    Mit viel Glück hat sie am 28.10.2014 zum 01.11.2014 eine Zusage und einen Mietvertrag für eine einigermaßen bezahlbare Wohnung bekommen. Jetzt stand sie aber vor dem nächsten Problem
    UMZUG. 1. Die neue Wohnung ist 3.OG ohne Aufzug. Einen so kurzfristigen Umzug war auch mir nicht möglich zu regeln.


    Also ist sie am Dienstag, der Tag Unterschrift Mietvertrage, direkt zu JC und fragte nach Regelung bzw. Kostenübernahme für den Umzug. SB: gibt nix, ihr Problem, neue Wohnung kostet über unserem Regelsatz. Es war hier keine Zeit die neue WG vom JC absegnen zu lassen.


    Nach Rücksprache mit dem alten Vermieter, konnte sie bis zum Montag, den 3.11. in der Wohnung verbleiben (musste aber die anteilige Miete/NK für 3 Tage zahlen).


    Fazit: mit viel Glück haben wir eine Umzugsfirma gefunden die den Umzug am Montag durchzog.
    Die Kosten hierfür habe ich Ihr geliehen ( 980 Euro).


    Am Sonntag wollte ich sie besuchen und fand sie völlig daneben im Bett und alles voller Blut, vor.
    Rief den Notarzt. Liegt nun im Krankenhaus: Lungenentzündung, völlig dehydriert, stand kurz vor
    Nierenversagen, Blut kam vom Magen.
    Es stellte sich nun heraus: sie hat sich über Monate nur von Bananen und Sülzfleisch ernährt um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.


    Jetzt zu dem was ich nun weiß:


    JC hat kein schlüssiges Konzept, es gibt hier auch keinen qualifizierten Mietspiegel.
    Nach einem super netten Telefonat mit der hiesigen Wohngeldstelle, teilte man mir mit, das ein
    Mietspiegel in Auftrag gegeben wurde, dies aber locker bis Mitte nächstes Jahr dauert.


    Person B hat den KDU nach WoGG mit 10% Sicherheitszuschlag bewilligt bekommen. Gibt ja auch Sinn, da ja kein Konzept.
    A fragte mehrmals (wie immer mündlich) das ihr mehr Geld zu steht. SB: Nein wir zahlen nach unseren Richtlinien der angemessenen Unterkunft. Stimmt nicht weil B bekommt ja mehr.


    Folgendes steht jetzt im Raum: Bescheid aus Juli = Überprüfungsantrag stellen
    Wie würdet ihr vorgehen bzw. welche Urteile kämen hier zur Anwendung?


    Freue mich auf Hilfe…….