Kostenbeteiligungsvereinbarung ist das alles richtig soweit Berechnet?????

  • Hallo ich Stelle bald mein Antrag auf Arbeitslosengeld 2


    hier ein paar Fakten.


    Ich habe mein 25tes Lebensjahr ende Juli 2014 erreicht.
    Ich bin gezwungener Maßen durch Obdachlosigkeit am 27.11.2014 wieder bei meiner Mutter und meinen 2 minderjährigen Geschwistern eingezogen.


    Durch die tolle Arbeit die manche von euch schon geleistet haben konnte ich recherchieren, das da ich mein 25tes Lebensjahr schon vollendet habe, und ich Erwebsfähig bin und schon gearbeitet habe meine Mutter mir gegenüber keine Unterhaltsverpflichtungen mehr hat, da ich als eine eigene Bedarfgemeinschaft zähle.


    Jetzt würde ich gerne eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit meiner Mutter abschließen da ich das als Vernünftigste Regelung empfinde (wenn Ihr eine andere Idee habt nur her damit!!)


    So berechnet habe ich das alles aus der KDU seit 2013


    1. Person 50qm


    Grundmiete (6,25 €) pro qm
    Nebenkosten kalt (2,00 €) pro qm
    Heizkosten (1.30 €) pro qm


    Und hier jetzt die Kostenbeteiligungsvereinbarung:







    Kostenbeteiligungsvereinbarung
    zwischen


    der Hauptmieterin der Wohnung


    Herrn, der Kostenbeteiligte
    nachfolgend als WG-Bewohner a bezeichnet


    und


    den Mitbewohnern,
    nebst den Kindern Schwester 1 und Schwester 2(vertreten durch Frau als Erziehungsberechtigte),
    nachfolgend als WG-Bewohner b bezeichnet,


    wird für die Dauer des Zusammenlebens zwischen beiden Parteien folgendes vereinbart:


    1. beide WG-Bewohner zahlen jeweils anteilig nach Personenzahl die Kosten der Unterkunft lt. Mietvertrag sowie aller weiteren sich unmittelbar aus dem Mietverhältnis ergebenden Kosten, die im Einzelnen nachfolgend aufgelistet sind. Die Zahlung erfolgt in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von Frau Sabine Lottmann. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie des Mietvertrages beizufügen.


    1.1. Kostenliste
    Kostenstelle Gesamtkosten davon zahlt WG-Bewohner a 1/4 davon zahlt WG-Bewohner b 3/4


    Grundmiete lt. Mietvertrag 790 Euro/Monat 197.50Euro 592.50 Euro
    Nebenkosten lt. Mietvertrag 130 Euro/Monat 32.50 Euro 97.50 Euro
    Heizkosten lt. Vertrag 77.87 Euro/Monat 23.17 Euro 71.38 Euro
    Gesamtkosten
    Monatlich 253,17Euro 761.38 Euro


    1.2. Sollten sich nach Verbrauchsabrechnungen Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, so entfallen diese anteilig zu 1/4 auf WG-Bewohner a und 3/4 auf WG-Bewohner b. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.


    1.3. Sollten sich die in der Kostenliste unter 1.1. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, sind sich die WG-Bewohner einig, dass dieser Vertrag um eine aktualisierte Auflistung erweitert wird, die von beiden WG-Bewohnern unterzeichnet und ab dem darauf genannten Datum Vertragsbestandteil wird und alle vorherigen Kostenlisten ersetzt.


    2. Die WG-Bewohner zahlen die Kosten für ihre eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel jeweils selbst.


    3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.1. genannten aufgrund des Zusammenlebens für alle WG-Bewohner entstehen, dazu gehören u.a. Haushaltsstrom, Internet und Telefon, werden anteilig nach Personenzahl oder Nutzung von den WG-Bewohnern getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.


    4. Sollte ein WG-Bewohner Kosten des anderen bezahlt haben, so ist der andere ihm gegenüber hinsichtlich dieser Kosten erstattungspflichtig. Die Zahlung erfolgt auf Wunsch gegen Quittung.


    5. Der Vertrag gilt ab dem 27.11.2014 bis auf unbestimmte Zeit.






    Ort: Köln Datum: 27.11.2014





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    Ich erwarte in großer Hoffnung eure Hilfe



    Bis dahin schon einmal vielen Dank

  • Meiner Meinung nach alles korrekt.
    Insbesondere: Im SGBII werden bei KDU alles nach Kopfteilen aufgeschlüsselt.
    Genau auf dieser Grundlage hast Du alle Kosten verteilt. Es spricht also nichts gegen die KBV.


    Gruß
    Ernie

  • Hallo,


    die Heizkostenberechnung ist falsch.


    Den Vertrag kannst du dir sparen. Das JC zahlt die KdU kopfteilig, also in deinem Fall ein Viertel für dich ( sofern angemessen ).


    wevell