ALG I als Selbstständiger

  • Guten Tag,


    nachdem ich Mitte 2014 arbeitslos geworden bin, habe ich mich selbstständig gemacht und Gründungszuschuss erhalten.


    Leider hat sich mein Geschäft in den ersten Monaten nicht so positiv entwickelt, wie ich es geplant habe.


    Da ich freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahle und momentan keine Arbeit/Aufträge habe, wollte ich mich arbeitslos melden.


    Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass für die Arbeitslosenmeldung es erforderlich ist, dass ich mein Gewerbe abmelde.


    Meines Wissens ist das nicht richtig, lediglich meine wöchentl. Arbeitszeit sollte unter 15 Std., bzw. mein Einkommen unter 165 Euro liegen.


    Da ich guter Dinge bin, dass meine Selbstständigkeit in den nächsten Monaten erfolgreich sein wird und ich davon leben kann, will ich die Arbeitslosigkeit als Überbrückung finanziell nutzen (Haus abzubezahlen, Kind in der Ausbildung, keine eigenen Einnahmen).


    Kann mir bitte jemand von Ihnen die Rechtslage erläutern und mir verständlich mitteilen, ob es die Möglichkeit gibt, arbeitslos gemeldet zu sein und trotzdem ein Gewerbe angemeldet zu haben?


    Vielen Dank!

  • Die Aussage der SB ist falsch.


    § 138 (3) SGB III: "Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet."
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html


    Auch in den DA findet sich nichts anderes:
    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai407750.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407755