Anlage HG

  • Hallo, mein Ehemann und ich haben Arbeitslosengeld 2 beantragt. Wir wohnen derzeit bei meinen Eltern da wir gerade erst aus dem Ausland zurück gekommen sind. Da wir unser erstes Kind erwarten und uns meine Eltern auch nur begrenzt das Zimmer in ihrer keinen Wohnung zu Verfügung stellen können sind wir schon auf Wohnungssuche. So jetzt muss ich vom Jobcenter die Anlage HG ausfüllen und möchte gerne den Hintergrund wissen. Ich bin zwar unter 25,aber verheiratet und wir können wie gesagt nur vorübergehend bei meinen Eltern wohnen. Wir bekommen kein Taschengeld von meinen Eltern sondern nur das Essen und Trinken bezahlt. Meine Eltern arbeiten beide. Kann es jetzt sein dass das Jobcenter möchte das meine Eltern uns unterstützen?! Obwohl wir verheiratet sind und sowieso so schnell es geht ausziehen müssen! Mein Mann ist über 25. Bitte um Erklärungen um das alles besser zu verstehen. Danke

  • Ihr bildet NUR eine HG, WENN ihr mit den Eltern gemeinsam wirtschaftet!!
    WENN diese Anlage HG ausgefüllt wird (was selbstverständlich das Jobcenter gerne will, damit es Unterstützung anrechnen kann), müssen die Eltern ihre Einkünfte offenlegen. Hier wird dann nach § 9 Abs 5 SGBII vermutet, das die Eltern mit mit Gelder unterstützen und nach diesem § ermittelt, wie hoch diese Unterstützung vermutet wird.
    Wie das Wort es schon sagt, es ist eine Vermutung und KEINE gesetzliche Pflicht. Lediglich ein Geldzahler ohne rechtliche Grundlage wird gesucht.
    Die Eltern können eine Schriftsatz aufsetzen:
    Wir unterstützen Herrn und Frau ..... weder in Geld noch in Geldeswert (Solltet ihr kostenlos Wohnen können, müßte das natürlich angegeben werden = erweiterter Schriftsatz außer VORÜBERGEHENDER kostenloser Verfügungstellung eines Zimmers.


    Somit ist der Unterstüzungsvermutung widersprochen UND die Eltern müssen NICHT ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. An diese Unterstüzungsvermutung sind KEINE Hohen Anforderungen gestellt, sodass dieser Schriftsatz AUSREICHT, der Unterstützungsvermutung zu widersprechen (auch wenn viele Jobcenter das anders sehen).


    § 9 Abs 5 ist eben eine Vermutung und keine Unterhaltspflicht = das ist der große Unterschied


    Gruß
    Ernie

  • Super und vielen Dank. Jetzt noch eine kurze Frage. Ich hab damals angegeben das unser tägliches Überleben wie z.B der Kauf von Lebensmitteln von meinen Eltern finanziert wird. Wir dürfen uns Sachen aus dem Kühlschrank nehmen und sie bringen uns wenn wir was brauchen es mit. Könnte mir diese Angabe jetzt zum Verhängnis werden?